

Rürup-Rente
Die
Rürup-Rente wurde von dem Ökonomen Bert Rürup initiiert und 2005 eingeführt. Es handelt sich um eine aus privaten Beiträgen angesparte Rentenversicherung auf Kapitalbasis, deren Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt werden, die dafür aber im Rentenalter voll versteuert werden müssen. Bis zum Jahr 2040 gilt dabei für neue Rentnerjahrgänge eine jeweils steigende prozentuale Besteuerung, erst ab dem Rentnerjahrgang 2040 wird die
Rürup-Rente wie die gesetzliche Rentenversicherung zu 100 % besteuert. Im Gegenzug sind auch die Beiträge erst mit einer zeitlichen Verzögerung von einigen Jahren steuerlich voll absetzbar.
Die Rürup-Rente wird als Leibrente bezeichnet und kann, wie die gesetzliche Rentenversicherung, nur als Rente und nicht als Einmalsumme – auch nicht teilweise - ausgezahlt werden. Angeboten wird sie als konventionelle Rentenversicherung oder als fondsgebundene Variante. Die Rürup-Rente bietet Selbstständigen die einzige Möglichkeit, steuergefördert für das Alter vorzusorgen und ist daneben für Angestellte mit hohem Einkommen interessant, weil die absetzbaren Beträge zu einer erheblichen Steuerentlastung führen können.
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