

Reisegepäckversicherung
Eine
Reisegepäckversicherung wird vor allem für Urlaubsreisen angeboten. Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während der Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden. Die
Reisegepäckversicherung muss zahlen, wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Der Umfang des Versicherungsschutzes in der Reisegepäckversicherung ist oft sehr stark eingeschränkt: Nicht versichert sind meist Geld und Wertpapiere sowie Fahrkarten und andere Reisedokumente. Ebenfalls nicht versichert sind meist Mobiltelefone, Laptops, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, als Reisegepäck aufgegebener Schmuck sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, außerdem Sportgeräte, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden. Gleichzeitig sind bestimmte Gegenstände häufig nur mit Höchstgrenzen versichert: So sind Brillen, Kontaktlinsen und Handys jeweils nur bis 250 Euro versichert, mitgeführte Fotoapparate sowie Schmuck nur bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme. Gleichzeitig gilt: Die Versicherung zahlt gar nicht, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das heißt, Sie müssen auf Ihr Reisegepäck sehr gut aufpassen, damit die Versicherung im Ernstfall auch wirklich zahlen muss.
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