Ertragsanteil
Bei Rentenzahlungen aus privaten Rentenversicherungen unterliegt nur der Teil der Besteuerung, der aus Zinsen und Erträgen besteht. Dieser
Ertragsanteil richtet sich bei lebenslangen Renten nach einer amtlichen Tabelle, die den zu versteuernden Anteil pauschal ermittelt. Die Höhe des
Ertragsanteils richtet sich dabei nach dem Alter bei Rentenbeginn. Wer mit 65 Jahren in Rente geht, muss 18 % seiner privaten Rente versteuern. Der
Ertragsanteil sinkt bei höherem Rentenalter und liegt bei Vollendung des 70. Lebensjahres nur noch bei 15 %. Im Gegensatz zu privaten Rentenversicherungen werden gesetzliche Renten mit dem Besteuerungsanteil bewertet, um die Steuerbelastung zu berechnen.
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