Freitag, 18.05.2012 20:04 Uhr
Im Fokus:

Elterngeld für Geringverdiener

Gerade, wenn in Familien in kurzen Abständen das 2. oder 3. Kind unterwegs ist, hat der Partner, der sich um die Kinderbetreuung gekümmert hat und kümmern wird, oft nur ein geringes Einkommen unterhalb der Grenze von 1.000 Euro monatlich im elterngeldrelevanten Zeitraum. Bei einem solchen Einkommen wird der Elterngeldsatz aber aufgestockt – bis auf 100 % des entsprechenden Einkommens. Dabei gilt folgende Formel: Für je 2 Euro, um die das Einkommen aus den letzten 12 Monaten unter 1.000 Euro liegt, erhöht sich der Prozentsatz von 67 % um 0,1 Prozentpunkte. Das heißt im Beispiel: Liegt das Einkommen bei 800 Euro, erhöht sich der Satz um 100 mal 0,1 Prozentpunkt, also um 10 Prozentpunkte auf 77 % – damit stehen dem Berechtigten 616 Euro Elterngeld zu. Bei 500 Euro relevantem Einkommen erhöht sich der Satz um 250 mal 0,1 Prozentpunkte, also um 25 Prozentpunkte auf 92 % – damit stehen 460 Euro Elterngeld zur Verfügung.

Mehr zu diesem Thema in unserem Ratgeber Elterngeld aktuell
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