Berufswechsel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Ob Sie berufsunfähig sind oder nicht und ob die
Berufsunfähigkeitsversicherung oder
BUZ damit zahlen muss, hängt davon ab, ob Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf mit allen Facetten nicht mehr arbeiten können. Wenn Sie einen
Berufswechsel hinter sich haben, bleibt Ihre Berufsunfähgikeitsversicherung grundsätzlich unverändert bestehen – Sie müssen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auch den
Berufswechsel nicht mitteilen bzw. sollten auf Verträge verzichten, die das vorsehen. Manche Verträge regeln jedoch, dass bei der Prüfung, ob eine
Berufsunfähigkeit vorliegt, ein Vorberuf mit einbezogen wird, wenn der
Berufswechsel innerhalb der letzten 12 oder 24 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit stattfand. Dabei unterscheiden einige Versicherer noch danach, ob der Jobwechsel freiwillig oder erzwungenermaßen (Krankheit/Arbeitslosigkeit) stattgefunden hat.
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Denken Sie daran: Der Schutz gegen Berufsunfähigkeit gehört zu der Absicherung, um die Sie sich so früh wie möglich in Ihrem Leben kümmern sollten. Ihre Arbeitskraft ist in aller Regel das wertvollste Vermögen, das Sie besitzen – und das sollten Sie gut versichern.
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