Freitag, 18.05.2012 19:34 Uhr
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Basistarif

Den Basistarif müssen private Krankenkassen seit 2009 anbieten, er sollte dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherungen angepasst werden. Der Preis für diesen Basistarif darf den Höchstbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung nicht überschreiten. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte sowie ehemals privat Versicherte können nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform in diesen Basistarif wechseln. Ganz wichtig: Die ansonsten beim Wechsel in die private Krankenversicherung übliche Gesundheitsprüfung entfällt. Unabhängig von ihrem aktuellen Gesundheitszustand muss die private Krankenversicherung jeden Antragsteller in den Basistarif aufnehmen.
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