Aktie
Als
Aktie bezeichnet man die Anteilsrechte von Aktionären an einer Aktiengesellschaft. Der Aktionär erwirbt mit dem Kauf dieser Anteilsrechte einen Anspruch auf die Beteiligung am Jahresgewinn, die so genannte Dividende. Es gibt zum einen Inhaberaktien. Der nicht namentlich genannte Eigentümer der
Aktie ist immer derjenige, der die
Aktie gerade besitzt. Namensaktien dagegen werden auf eine bestimmte Person ausgestellt und im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Daneben gibt es Stammaktien, die eine Beteiligung am Stammkapital der Aktiengesellschaft beinhalten. Der Besitzer hat auf der Hauptversammlung ein Stimmrecht. Die so genannten Vorzugsaktien verbriefen ebenfalls eine Beteiligung am Stammkapital der Aktiengesellschaft und eine Gewinnbeteiligung. Sie werden oft von Unternehmen an die Mitarbeiter herausgegeben, um die Vermögensbildung zu erleichtern, und sind häufig nicht mit einem Stimmrecht verbunden.
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