Montag, 06.02.2012 22:07 Uhr

Risikoprüfung und Risikozuschlag

Private Krankenversicherung: Die Hürden vor dem Vertrag

Vor den Vorteilen der privaten Krankenversicherung steht die Gesundheitsprüfung. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen private Versicherer in den regulären Tarifen prüfen, ob oder unter welchen Voraussetzungen Sie als Antragsteller aufgenommen werden.
Risikoprüfung und Risikozuschlag Private Krankenversicherung: Die Hürden vor dem Vertrag
Bei Vorerkrankungen oder besonderen Risikofaktoren kann in seltenen Fällen eine Ablehnung erfolgen, meistens erheben die Versicherer einen Risikozuschlag.

Private Krankenversicherung: Die Gesundheitsfragen im Antrag

Auskunft müssen Antragsteller im ambulanten Bereich geben, wo es meist um die ärztlichen Untersuchungen der letzten 3 bis 5 Jahre geht. Auch wenn Bagatellerkrankungen in der Regel ohne Bedeutung sind: Was eine Bagatelle ist, entscheidet besser der Versicherer und nicht Sie selbst. Niemand sollte im Antrag Arztbesuche unterschlagen, weil er sie selbst für irrelevant hält. Auch stationäre Behandlungen müssen angegeben werden, oft sogar für die letzten 10 Jahre. Eine weitere Frage bezieht sich auf Operationen, wobei damit die stationären wie auch die ambulanten gemeint sind. Ebenfalls gefragt wird nach psychischen Behandlungen in den letzten 5 bis 10 Jahren. Wer in diesem Zeitraum in psychischer Behandlung war, wird in der Regel abgelehnt.

Auf den Zahn gefühlt

Ebenfalls ein Thema sind die Zähne. Hier geht es weniger um Routine-Behandlungen, sondern vor allem um den Zustand des Gebisses. Entscheidend ist, ob Zähne fehlen, ob gerade eine Behandlung läuft oder ob kieferorthopädische Maßnahmen geplant sind. Einige Versicherer wollen es auch ganz genau wissen, um ihr Risiko einzugrenzen, und fragen nach bereits erfolgten Behandlungen und deren Alter. Denn erfahrungsgemäß werden 10 Jahre alte Brücken und Kronen irgendwann ersetzt werden müssen.

Nachfragen beim Arzt sind normal

Wer nicht "kerngesund" ist , sondern einige Malaisen in den Vertrag einbringt, der kann damit rechnen, dass die Versicherung bei den behandelnden Ärzten nachfragt. Für Sie ist das gar nicht so schlecht, denn der Arzt kann gesundheitliche Probleme und Diagnosen sehr viel besser beschreiben als Sie selbst – und damit sinkt auch Ihr Risiko, unabsichtlich falsche Angaben zu machen und den Versicherungsschutz zu gefährden. Daneben sind Sie oft aber auch selbst gefordert und müssen Selbstauskünfte zum Gesundheitszustand erteilen – das geht natürlich schneller, als wenn Ihr Arzt ein Attest schreiben muss, aber das Risiko von Falschangaben ist dadurch eben auch sehr viel größer. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie deshalb lieber Ihren Arzt zu Rate ziehen.
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Risikozuschlag und Leistungsausschluss

Bei Vorerkrankungen besteht immer die Gefahr, dass die private Krankenversicherung von Ihnen einen Risiko-Zuschlag verlangt oder der Vertrag gar nicht erst zustande kommt. Risikozuschläge werden gezielt auf den jeweiligen Tarif erhoben, in dem das Risiko angesiedelt ist – die Prämie steigt also nicht insgesamt, sondern nur im "Problem-Bereich". Ein Beispiel: Viele Zahnlücken verteuern nur den Schutz im Zahntarif, nicht jedoch im ambulanten oder stationären Bereich. Ganz wichtig: Risikozuschläge werden nicht für immer und ewig festgesetzt. Denn entfällt das höhere Risiko (z. B. durch Ausheilen einer Krankheit), kann der Zuschlag wieder entfallen. Sprechen Sie Ihren Versicherer darauf an.

Schummeln bei der Risikoprüfung

Falsche Angaben zum Gesundheitszustand haben auch bei der privaten Krankenversicherung schwerwiegende Konsequenzen. Denn werden Ihre falschen Angaben – z. B. durch Arztbefunde – nachträglich entdeckt, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Haben Sie die Vorerkrankungen absichtlich verschwiegen, ist eine Kündigung auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages möglich. Ehrlichkeit ist also Trumpf. Ansonsten hat die Privat-Krankenversicherung allerdings kein reguläres Kündigungsrecht. Und auch bei nach Vertragsschluss aufgetretenen Gesundheitsproblemen kann die Privat-Krankenversicherung nicht kündigen.
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