Freitag, 18.05.2012 19:18 Uhr
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Private Krankenversicherung

Wechsel in eine bessere Versorgung?

Kasse oder privat? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Denn bei vielen Ärzten werden mittlerweile Privatversicherte bevorzugt behandelt – mit schnellerer Terminvergabe und kürzeren Wartezeiten. Zum Verdruss der gesetzlich Versicherten, die sich über die Vorzugsbehandlung beschweren.
Private Krankenversicherung Wechsel in eine bessere Versorgung?
Aber so offensichtlich die Bevorzugung in der Praxis zu sein scheint, so wenig deutlich sind die Vorteile in wirtschaftlicher Hinsicht.

Wer schließt eine private Krankenversicherung ab?

Die meisten Mitglieder der privaten Kassen sind Selbstständige und Beamte. Beamte bekommen im Rahmen der Beihilfe ihre Behandlungskosten erstattet, für die nicht erstatteten Restkosten schließen sie eine private Krankenversicherung ab. Selbstständige brauchen eine Vollversicherung, ebenso Angestellte. Wechseln können Angestellte ab 2011 nach der Änderung der gesetzlichen Grundlage bereits wieder, wenn Sie im laufenden Jahr oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Da die 2011 auch noch auf 49.500 Euro herabgesetzt wird, ist ein Wechsel möglich, wenn dieses Einkommen in einem Jahr erreicht wird. 

Bei der Bemessungsgrenze gibt es eine Ausnahme: Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 bereits privat versichert waren, danach aber von der neuen Grenze überholt wurden, können sich so lange von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherung befreien lassen, wie ihr Jahres-Bruttoeinkommen mehr als 42.750 Euro im Jahr beträgt.
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Die Kosten einer privaten Krankenversicherung

Für jüngere und gut verdienende Beitragszahler ist die gesetzliche Kasse ein teures Vergnügen: Bis zu 581 Euro kostet sie der Schutz in der gesetzlichen Kasse – bei Angestellten übernimmt wenigstens noch der Arbeitnehmer die Hälfte, Selbstständige müssen den Beitrag in voller Höhe zahlen. Bei der privaten Kasse liegen die Einstiegstarife einkommensunabhängig für 30-jährige je nach Gesellschaft und Versicherungsumfang bis zu 70 % niedriger. Damit sparen Selbstständige immerhin bis zu 400 Euro monatlich, Angestellte bis zu 200 Euro.

Mit steigendem Alter werden natürlich auch die Prämien der privaten Krankenversicherung erhöht, um die steigenden Kosten auszugleichen. Viele Wechsler in die private Vollversicherung haben vor allem im Rentenalter Angst vor den gestiegenen Beiträgen – fällt doch zusätzlich mit Rentenbeginn die Zuzahlung des Arbeitgebers bei Angestellten weg. Jetzt aber kommen die Altersrückstellungen zum Einsatz, die im Laufe des Versichertenlebens von den Prämien abgezweigt worden sind. Denn die Altersrückstellungen senken ab dem 65. Lebensjahr die Beitragszahlungen. Damit ist auch klar, dass ein Wechsel vor allem in jungen Jahren sinnvoll ist, denn je länger der Vertrag läuft, desto höher sind die Rückstellungen – und desto mehr wirkt im Alter die Beitragsentlastung, so dass die Prämien auch im Alter bezahlbar bleiben.
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Was leistet die private Krankenversicherung?

Die Beitragsentwicklung mag zwar manchen gesetzlich Versicherten vom Wechsel abhalten, die Leistungen sind jedoch bei einem Durchschnitts-Vertrag in der privaten Kasse deutlich besser. Gute Tarife sehen mit ihren Bausteinen deutlich bessere Leistungen vor als es die gesetzlichen Kassen bieten können. Besuche bei einem Facharzt Ihrer Wahl werden auch ohne Überweisungen bezahlt. Verschriebene Medikamente sowie Heilmittel (z. B. Massagen, Fango und Krankengymnastik) oder Hilfsmittel (Brillen und Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen) werden je nach Tarif entweder ganz – oder zumindest bis zu einem festgelegten Prozentsatz übernommen, während die gesetzlichen Kassen viele Leistungen ganz streichen. Grundsätzlich gilt: Was Sie bei Ihrer privaten Kasse vertraglich zugesichert bekommen, erhalten Sie bis an Ihr Lebensende. Gesetzliche Kassen können Leistungen dagegen jederzeit streichen – und haben das in der Vergangenheit auch immer wieder getan.

Die Bausteine der privaten Versicherung

Beim Zahntarif als einem weiteren Baustein der privaten Vollversicherung werden Ihre Kosten für Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Zahnersatz übernommen und außerdem auch die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen. Hier liegt der Erstattungssatz zwischen 80 und (idealerweise) 100 %. Bei Zahnersatz haben Sie die Möglichkeit, einen Vollschutz mit bis zu 100 % Erstattung zu wählen oder einen günstigeren Tarif zu nehmen, der zwischen 40 und 100 % erstattet. Im Krankenhaustarif legen Sie fest, welche Behandlungen erstattet werden und wie Sie untergebracht werden möchten. Grundsätzlich ist es sinnvoll, beim Krankenhausschutz ambulante und stationäre Aufenthalte erstattet zu bekommen, denn viele OP's oder Rehas werden mittlerweile ambulant durchgeführt. Bei der Unterbringung haben Privatpatienten den Vorteil, dass Sie auf der Privatstation im Einzel- oder Doppelzimmer mit Chefarztbehandlung untergebracht werden können und nicht im Mehrbettzimmer mit Stationsarztbetreuung. Zusätzlich bieten die privaten Krankenversicherungen Leistungen für Kuraufenthalte an. Sinnvoll ist das bei Arbeitnehmern, wenn der gesetzliche Rentenversicherungsträger Maßnahmen ablehnt, oder wenn – wie bei Selbstständigen – gar kein gesetzlicher Schutz besteht. Spezielle Kurtarife oder Kur-Tagegelder sind oft gegen einen geringen Aufschlag von wenigen Euro versicherbar – Sie sollten nicht darauf verzichten.

Krankentagegeldabsicherung nicht vergessen

Wenn Sie sich privat versichern, müssen Sie sich auch darum kümmern, dass Sie Ihren Anspruch auf Krankentagegeld privat absichern. Arbeitnehmer wählen eine Zahlung von Krankentagegeld ab dem 43. Tag, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet, Selbstständige müssen in der Regel einen Schutz haben, der bereits ab dem 21. oder 28. Tag einsetzt, weil sie keine Lohnfortzahlung erhalten. Wichtig ist, dass der Tarif eine Anpassung des Krankentagegeldes an die Einkommensentwicklung ermöglicht, ohne dass bei einer Erhöhung des Tagegeldes eine erneute Gesundheitsprüfung fällig ist.

Pflegeversicherung ist obligatorisch

Mit dem Abschluss einer privaten Vollversicherung muss die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und unterscheiden sich in der privaten Pflichtversicherung nicht von denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Grundsätzlich sollten Sie bei dem dürftigen Leistungsspektrum über den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nachdenken, um im Ernstfall wirklich gut geschützt zu sein.
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Wie berechnet sich die Prämie?

Der Berechnung der Prämie liegen 3 Faktoren zugrunde: Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und der Leistungsumfang des gewählten Tarifs. Der Leistungsumfang bestimmt natürlich maßgeblich die Kosten. Ein abgespeckter Vertrag bei der privaten Krankenversicherung, der nur wenig mehr bietet das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen und zudem noch eine Selbstbeteiligung an den Kosten durch Sie vorsieht, ist natürlich deutlich günstiger als ein leistungsstarker Vertrag mit hohen Zuzahlungen. Wobei ja gerade solche Verträge eigentlich den Anreiz zum Wechsel in die private Krankenversicherung darstellen …

Faktor Gesundheit

Auch Ihr gesundheitlicher Zustand ist natürlich entscheidend für die Höhe der Prämie. Wenn Sie bereits eine dicke Krankenakte mitbringen, wird die private Krankenversicherung einen Risikozuschlag von Ihnen fordern. Nur in den Basistarif müssen Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand aufgenommen werden. Wichtig bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag ist absolute Ehrlichkeit. Beschönigen Sie Ihren Gesundheitszustand nicht, und geben Sie alles an, wonach gefragt wird. Mogeleien bei den Gesundheitsfragen fliegen fast immer auf und führen in aller Regel dazu, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren.
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