Private Krankenversicherung
Vorsicht, Lockvogel!
Wer aus der gesetzlichen Kasse heraus kann, der will oft die Chance auf bessere Leistungen und niedrigere Beiträge wahrnehmen. Aber immer wieder stolpern Wechsler über Lockvogelangebote, die private Vollversicherungen für 59 Euro im Monat oder Tarife mit hoher Selbstbeteiligung anbieten.
Billigtarife mit "billigen" Leistungen
Solche Tarife sehen vor, dass der Leistungsumfang sehr stark eingeschränkt ist. So werden einzelnen Leistungen – wie der Besuch beim Heilpraktiker oder der Psychotherapie – gar nicht bezahlt, andere sind stark eingeschränkt, wie etwa stationäre Behandlungen oder Zahnersatz. Außerdem werden Hilfsmittel oft nicht zu 100 % erstattet, sondern hier bleiben Versicherte auf bis zu 50 % der Kosten sitzen. Und auch die Gebührensätze der Ärzte sind – anders als sonst in der
privaten Versicherung üblich – stark gedeckelt.
Fußfessel Hausarzt-Tarif
Eine weitere Fußfessel der privaten Billiganbieter: Viele Tarife sehen vor, dass der Versicherte erst einmal zum Hausarzt muss, bevor er sich vom Facharzt untersuchen lassen darf. Dabei ist gerade die freie Arztwahl besonders vorteilhaft bei den Privaten. Grundsätzlich gilt: Wer nur einen solchen Billigtarif wählen kann, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben, denn die Billigtarife werden in der Regel nach kurzer Zeit ohnehin in "normale" Tarife überführt und dann auch teurer. Vergleichen Sie deshalb lieber
mit unseren Rechnern gleich, was "normale" Tarife kosten.
Ausweg Selbstbeteiligung
Ein anderer Weg, sich günstig zu versichern, sind die Tarife mit Selbstbeteiligung. Das Prinzip ähnelt dem der Autoversicherung: Wer Kosten verursacht, muss erst einmal einen Teil davon selbst tragen, bevor die Versicherung einspringt. Allerdings sehen manche Tarife Selbstbeteiligungen von bis zu mehreren 1.000 Euro vor – und das ist als kritisch zu bewerten. Wer nämlich schwer krank wird und tatsächlich einige 1.000 Euro aus eigener Tasche zahlen muss, der zahlt einen viel zu hohen Preis für seinen Versicherungsschutz. Für Selbstständige gibt es oft keine andere Möglichkeit, wenn eine private Versicherung gewünscht wird, und auch für Frauen ist die private Krankenversicherung oft nur bezahlbar, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wird – aber mehr als 1.000 Euro Selbstbeteiligung sollten Sie nicht vereinbaren.
Genau nachrechnen
Und selbst dann ist der Schutz vielleicht zu teuer. Wer z. B. als Arbeitnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart, um monatlich Prämie zu sparen, darf die Rechnung nicht ohne den Chef machen. Denn während der zum monatlichen Beitrag einen Anteil von 50% zusteuern muss, geht der Arbeitnehmer leer aus, wenn er denn wirklich krank wird und mit seiner Selbstbeteiligung von der Kasse zur Kasse gebeten wird. Viele Versicherungsverkäufer weisen beim ersten Gespräch auch gerne darauf hin, dass die fällige Selbstbeteiligung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar ist. Tatsächlich sind Krankheitskosten aber erst absetzbar, wenn die sogenannte Grenze der zumutbaren Belastbarkeit überschritten ist. Und die kann – je nach Familienstand – bis zu 7 % des Einkommens ausmachen. Erst wenn diese Summe überschritten ist, wirkt sich eine gezahlte Selbstbeteiligung steuerlich aus.
Prämienerstattung die bessere Alternative
Interessanter als das Modell einer von Anfang an vereinbarten Selbstbeteiligung kann übrigens das Angebot der privaten Krankenversicherer sein, nachträglich Prämien zu erstatten. Viele Gesellschaften bieten eine Prämienrückerstattung von ein bis zwei Monatsbeiträgen an, wenn ein oder mehrere Jahre lang keine Rechnungen eingereicht wurden. Die Versicherten haben es bei den Tarifen mit Rückerstattung dann selber in der Hand, am Jahresende nachzurechnen, ob sie eine kleinere Rechnung einreichen oder aber stattdessen eine Prämienerstattung wählen. Der Vorteil dieses Modells: Anders als bei der Selbstbeteiligung muss der Versicherte nicht auf seine Gesundheit "wetten", sondern entscheidet selbst, ob er die private Kasse in Anspruch nimmt oder nicht. Und das besondere Bonbon dabei: Der Versicherte bekommt die vollen Monatsbeiträge ersetzt – also seinen Anteil und den vom Chef. Und so kann sich Gesundheit dann sogar doppelt lohnen.
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