Montag, 06.02.2012 22:06 Uhr

Private Krankenversicherung (PKV) für Kinder

Alles zum Kindertarif und Kinderbeitrag

Nicht jede Familie kann die beitragsfreie Familienversicherung nutzen, sondern muss das Kind in der privaten Krankenversicherung absichern. Was Sie zum Kinderbeitrag und Kindertarif wissen müssen, wenn Sie in die private Krankenversicherung (PKV) gehen, erfahren Sie hier.
Private Krankenversicherung So sind Kinder Ihre gut versichert
Diesen Fall gibt es in vielen Familien mit einem Kind: Ist der besserverdienende Elternteil mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der privaten Krankenversicherung (PKV), rutschen Kinder nicht in die beitragsfreie Familienversicherung, sondern müssen mit einem Kinderbeitrag separat versichert werden. Wer das Kind nicht freiwillig gesetzlich versichern möchte, sondern auf eine private Krankenversicherung setzt, sollte einiges beachten, um den besten PKV-Kindertarif bzw. PKV-Kinderbeitrag zu bekommen.

PKV-Kinderbeitrag: Private Krankenversicherung für das Baby

Zunächst einmal sollten Eltern mit einer privaten Krankenversicherung wissen, dass ein Baby von der privaten Krankenversicherung eines Elternteils aufgenommen werden muss, wenn es der PKV binnen 2 Monaten nach der Geburt nachgemeldet wird. Die private Krankenversicherung ist also verpflichtet, das Baby zum Kindertarif mit einem privaten Vollschutz auszustatten – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und Aufschläge für bei der Geburt bereits bekannte Krankheiten. So einfach und unkompliziert kommen Eltern nie wieder zu einer privaten Krankenversicherung für den Nachwuchs. Die einzige Einschränkung: Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung für das Baby darf nicht besser sein als der des in der PKV versicherten Elternteils. Top-Schutz in der privaten Krankenversicherung mit allen möglichen Leistungen kann für das Baby im PKV-Kindertarif also nur beansprucht werden, wenn auch ein Elternteil PKV-Top-Schutz genießt.

PKV-Kindertarif: Risikoprüfung möglich

Sind die Kinder bereits älter und müssen dann in der PKV zum Kindertarif privat versichert werden, können sie von der privaten Krankenversicherung genauso abgelehnt werden wie Erwachsene auch. Genauso können private Krankenversicherungen dann die Aufnahme der Kinder in den Kindertarif der PKV von Risikozuschlägen abhängig machen und damit den Kinderbeitrag deutlich ansteigen lassen. Bei der Suche nach einer privaten Krankenversicherung für das Kind sollte am besten ein Makler eingeschaltet werden, der dabei hilft, die optimalen PKV für das Kind zu finden. So gibt es derzeit immer mehr PKV-Kindertarife mit einem „Hausarztprinzip“: Bei diesen PKV-Kindertarifen dürfen Eltern mit ihren Kinder nicht den Arzt aufsuchen, den sie für am geeignetsten halten, sondern müssen sich ähnlich den Regelungen der gesetzlichen Kassen erst einmal an einen bei Vertragsabschluss festgelegten Arzt wenden. Eine unsinnige Regelung, denn in der Wahlfreiheit der Ärzte besteht ja gerade einer der Vorteile der privaten Krankenversicherung - auch, wenn es um PKV-Kindertarife geht.

Tipp: Mehr zu den Lockvögelangeboten der privaten Krankenversicherung - auch für Kinder - erfahren Sie hier.

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PKV-Kindertarif: Leistungsumfang wichtig für Qualität der medizinischen Versorgung

Auch ansonsten sollten die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Kinder nicht zu knapp gewählt werden. Bei den Hilfsmitteln, beim Zahnersatz, bei kieferorthopädischen Leistungen und auch beim Selbstbehalt sind viele PKV-Kindertarife auf dem Markt, die einen hohen Eigenanteil vorsehen. Das aber kann teuer werden, wenn neben den regelmäßigen Beiträgen Extra-Zuzahlungen fällig werden. Denn die Beiträge für die private Krankenversicherung für Kinder selbst liegen in der Regel schon bei 120 Euro und mehr – vor allem bei 2 oder 3 Kindern sind die Zusatzkosten druch PKV-Kindertarife eine echte finanzielle Belastung. Sie wird in manchen Fällen dadurch gelindert, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Kinder zahlt. Ansprechpartner dafür ist der Arbeitgeber des privat versicherten Elternteils, der über den Zuschuss für den versicherten Arbeitnehmer hinaus bis zur Beitragsbemessungsgrenze einen Zuschuss für die private Krankenversicherung der Kinder leisten kann.

Private Krankenversicherung für Kinder: Steuerliche Erleichterung mit einem PKV-Kindertarif

Mit Beginn des Jahres 2010 wurden Eltern entlastet, deren Kinder gegen eine Extra-Prämie in der privaten Krankenversicherung mit einem PKV-Kindertarif versichert sind. Denn mit der Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge sind die Prämien der privaten Krankenversicherung für Kinder steuerlich voll absetzbar. Das gilt soweit der PKV-Kindertarif den Mindestschutz der gesetzlichen Kasse abdeckt. In der Regel sind mindestens 80 % der Beiträge zum PKV-Kindertarif steuerlich absetzbar – damit können Sie bei 100 Euro Prämie für die private Krankenversicherung der Kinder mit einem Steuerbonus von bis zu 40 Euro rechnen.
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08.12.2011
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