Private Krankenversicherung (PKV) Lohnt sich Selbstbeteiligung wirklich?

In den Tarifen und Leistungen der privaten Krankenversicherung ist die Selbstbeteiligung ein fester Bestandteil. Damit sollen Versicherte unterstützt werden, die die Prämien für die private Krankenversicherung dauerhaft niedrig halten möchten.
Das Prinzip der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung ähnelt dem der Autoversicherung: Wer Kosten verursacht, muss erst einmal einen Teil davon selbst tragen, bevor die Krankenversicherung einspringt. Auf den ersten Blick ist die Selbstbeteiligung der PKV ein Beitragssenker: Wer als gesunder Versicherter einen Tarif mit einer Selbstbeteiligung wählt, der kann im Jahr einige hundert Euro an Prämie für die Krankenversicherung sparen.

Arten der Selbstbeteiligung bei der privaten Krankenversicherung

Es gibt verschiedene Arten der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung – je nach Tarif und vereinbarten Leistungen. In einigen Verträgen wird eine Selbstbeteiligung von meist 300 bis 1.200 Euro im Jahr über alle Leistungsbereiche vereinbart. Sie zahlen dann pro Jahr bei einer Erkrankung erst einmal eine Summe X selbst, bevor Ihre Krankenversicherung einspringt.

Bei einem prozentualen Selbstbehalt übernehmen Sie einen definierten Anteil der Kosten (zum Beispiel 15 Prozent) bis zu einer maximalen Summe in Euro – beispielsweise 500 Euro. Sobald Sie diese maximale Summe innerhalb Jahresfrist erreicht haben, werden die Kosten voll übernommen.

Beitragsersparnis? Genau nachrechnen!

Ob sich eine Selbstbeteiligung rechnet, hängt auch von Ihrem Berufsstatus ab. Angestellte müssen sehr genau schauen, ob das Geschäft mit der Selbstbeteiligung nicht zum Minusgeschäft wird. Denn auch wenn die Selbstbeteiligung an sich bei der Krankenversicherung Prämie spart, geht die Rechnung für Arbeitnehmer nicht immer auf.

Zum monatlichen Beitrag nämlich zahlt der Chef unabhängig vom Selbstbehalt einen Anteil von bis zu 50 Prozent und profitiert natürlich von einer höheren Selbstbeteiligung, weil das die Prämie senkt. Müssen Sie allerdings tatsächlich einen Selbstbehalt tragen, ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, diesen Selbstbehalt zur Hälfte zu tragen. Bei Selbstständigen hingegen rechnet sich eine Selbstbeteiligung in der Versicherung oft, denn sie tragen die Beitragslast alleine und können ganz einfach die Prämienersparnis gegen die möglichen Kosten aufwiegen.
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Steuern, Selbstbehalt und Selbstbeteiligung

Wenn mit dem Berater über eine Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung gesprochen wird, kommt immer wieder ein Argument für eine Versicherung mit einem hohen Selbstbehalt: Die selbst zu tragenden Kosten seien ja steuerlich als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Fakt ist: Absetzbar sind die Aufwendungen für Arztbesuche und Ähnliches erst, wenn die sogenannte Grenze der zumutbaren Belastbarkeit überschritten ist.

Und die kann – je nach Familienstand – bis zu sieben Prozent des Einkommens ausmachen. Erst wenn diese Summe überschritten ist, wirkt sich eine gezahlte Selbstbeteiligung steuerlich aus. Tatsächlich sind die Kosten der Krankenversicherung steuerlich absetzbar, soweit sie die Basisabsicherung betreffen. Kalkulieren Sie das mit ein, wenn Sie eine Selbstbeteiligung für die PKV vereinbaren wollen.

Prämienrückerstattung der Krankenversicherung als Alternative

Als Alternative zu einem Selbstbehalt gibt es die Möglichkeit, bei einer privaten Krankenversicherung eine Prämie zu erhalten, wenn über einen längeren Zeitraum von mindestens einem Jahr keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht worden sind. Bis zu fünf Monatsbeiträge können die Versicherten auf diesem Wege erstattet bekommen – und zwar in voller Höhe inklusive des Arbeitgeberanteils.

Die Versicherten haben es bei den Tarifen mit Rückerstattung dann selbst in der Hand, am Jahresende nachzurechnen, ob sie kleinere Arzt- und Medikamentenrechnungen bei der Krankenversicherung einreichen oder aber stattdessen eine Prämienerstattung wählen. Der Vorteil dieses Modells in der PKV: Anders als bei der Selbstbeteiligung muss der Versicherte bei der Versicherung nicht vorab darauf wetten, dass er gesund bleibt, sondern entscheidet im Nachhinein, ob er sich gesundheitsbewusstes Verhalten honorieren lassen kann.

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Modell-Foto: colourbox.com