Private Krankenversicherung im Vergleich
Sichern Sie sich einen Vertrag ohne Fallstricke
Billigtarife von privaten Krankenversicherungen (PKV) geraten zunehmend in die Kritik: Denn tatsächlich lässt sich die Gesundheit nicht für einen Beitrag von nur 59 Euro im Monat mit einem Vollkaskoschutz versichern, wie es die
Lockvogelangebote der privaten Krankenversicherung uns glauben machen wollen.
Aber was macht eine gute Krankenvollversicherung aus? Worauf muss ich achten, wenn ich keine schlechte Privatversicherung haben will? Und wie bekomme ich eine gute private Krankenversicherung zu einem vernünftigen Preis? Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Auswahl einer privaten Krankenvollversicherung achten müssen, wenn Sie als Privatpatient gut versichert sein wollen.
Privatversicherung? Aber nur mit vollen Arzthonoraren
Die Erstattungshöhe der Arzthonorare kann einer der teuersten Fallstricke sein, wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen wollen. Sehr günstige Tarife der Privatversicherung erstatten die Kosten nur bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – niedergelassene Ärzte können aber von Ihnen als Privatpatient bis zum 3,5-fachen Satz verlangen. Ist Ihr Schutz über die private Krankenversicherung nicht ausreichend, zahlen Sie die Differenz als Privatpatient aus eigener Tasche – bei kostspieligen Behandlungen kann das über die Jahre ein kleines Vermögen sein. Sie sollten sich nur für eine Privatversicherung entscheiden, die die Kosten bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ erstattet. Das gilt übrigens ebenso für die Honorare von Zahnärzten: Auch hier sollte Ihre private Krankenversicherung die Kosten bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernehmen, wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.
Tipp: Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner zur privaten Krankenversicherung. Dort finden Sie nur Tarife von Privatversicherungen, die mit einem Top-Rating versehen sind. Und das heißt: Sie bekommen nur Angebote von privaten Krankenversicherungen, die mit fairen Bedingungen arbeiten.
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Zahnersatz und Zahnbehandlung: Keine versteckten Selbstbehalte bei der privaten Krankenversicherung akzeptieren
Auch Billigtarife bei der privaten Krankenversicherung werben gerne damit, dass sie bis zu 90 % der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen übernehmen – das gilt allerdings nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze pro Jahr. Wird die überschritten, bekommen Sie als Privatpatient überhaupt keine Erstattung mehr von Ihrer privaten Krankenversicherung, werden also zu 100 % zum Selbstzahler. Andere Lockvogeltarife in der PKV sehen eine Obergrenze der Erstattung von 40 % bis 60 % vor – auch hier drohen erhebliche Zuzahlungen, die durch kein auch noch so günstiges Angebot wieder zu kompensieren sind. Schließen Sie nur eine private Krankenversicherung ab, die bei Zahnersatz Erstattungssätze von mindestens 80 % vorsieht und bei Zahnbehandlungen 100 % der Kosten übernimmt. Wenn die Erstattung mit Höchstbeträgen gedeckelt ist, sollten Sie darauf achten, dass die Höchstbeträge bei Ihrer PKV großzügig bemessen sind.
Krankenhausaufenthalt: Auf das Leistungsspektrum der Privatversicherung achten
Gerade bei Krankenhausaufenthalten ist der Wunsch nach einer Top-Versorgung ein Grund, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Allerdings sollten Sie vor allem bei günstigen Anbietern darauf achten, dass Sie mit Ihrer PKV auch wirklich Anspruch auf Leistungen haben, die über das Kassenniveau hinausgehen. Denn viele Spartarife bei der privaten Krankenversicherung sehen eben keine Behandlung durch den Chefarzt vor, sie ermöglichen Ihnen keine Unterbringung im Zweibettzimmer und verschließen Ihnen damit vielleicht die medizinische Versorgung, die Sie ja gerade zum Wechseln in die PKV bewogen hat. Ihre private Krankenversicherung sollte es Ihnen ermöglichen, als Privatpatient eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer wählen zu können und sich neben der freien Krankenhauswahl auch vom Spezialisten Ihres Vertrauens behandeln zu lassen.
Kosten für psychotherapeutische Behandlungen bei der PKV nicht ausschließen lassen
Die meisten privaten Krankenversicherungen mit sehr günstigen Einsteigertarifen schließen die Kostenerstattung für ambulante Psychotherapie aus, darüber hinaus manchmal sogar die Kostenübernahme für Psychotherapie im Krankenhaus. Allerdings sind psychische Probleme − wie Depressionen oder Burnout − nicht "ausschließbar": Wer dann ohne ausreichenden PKV-Schutz eine Therapie machen muss, der wird in aller Regel einige tausend Euro selbst aufbringen müssen. Und das in einer Lebenslage, in der es ohnehin nicht zum Besten steht. Lassen Sie sich auf keinen Fall auf eine private Krankenversicherung ein, die diesen wichtigen Schutz ausschließt.
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Hilfs- und Heilmittel müssen bei der Privatversicherung erstattet werden
Einige PKV-Tarife sehen vor, dass Sie die Kosten für medizinische Hilfsmittel selbst zu tragen haben. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Hörgeräte, einen Rollstuhl oder Prothesen aus eigener Tasche zahlen müssen – in machen Tarifen der Privatversicherung sogar zu 100%. Das ist genauso inakzeptabel wie ein Ausschluss der Kostenerstattung für Krankengymnastik, Logopädie oder medizinische Massagen. Denken Sie daran: Es geht hier nicht um die Kosten für ein paar Massagen gegen einen verspannten Rücken. Es geht um Kosten, die z. B. nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit schnell in die Tausende gehen, wenn Sie in die medizinische Rehabilitation müssen. PKV-Tarife ohne Kostenerstattung für Hilfs- und Heilmittel bürden Ihnen als Privatpatient ein unabsehbares finanzielles Risiko auf – und reduzieren Ihren Versicherungsschutz erheblich. Deshalb: Finger weg von solchen privaten Krankenvollversicherungen.
Private Krankenversicherung: Geringe Selbstbeteiligung wählen
Viele sehr günstige Anbieter einer privaten Krankenversicherung kalkulieren mit extrem hohen Selbstbeteiligungen, die bis zu 3.000 Euro jährlich ausmachen können. Im Krankheitsfall werden so aus 59 Euro monatlicher Prämie für die PKV 309 Euro monatliche Prämie, denn die Selbstbeteiligung ist nichts anderes als eine Prämie, die Sie sparen, wenn Sie gesund bleiben. Vor allem für Angestellte geht diese Rechnung der PKV aber kaum auf – selbst wenn sie gesund bleiben. Denn während der Arbeitgeber zu den Prämien für die private Krankenversicherung 50 % dazugeben muss, zahlen Sie den Selbstbehalt alleine. Rechnen kann sich eine hohe Selbstbeteiligung dann, wenn Sie als Selbstständiger ohnehin keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Ansonsten gilt als Faustregel für die private Krankenversicherung: Der Selbstbehalt sollte so gering wie möglich sein.