Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung Wie viel Zuschuss gibt es?

Wenn Sie seine private Krankenversicherung abschließen, haben Sie Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dieser Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung ist ein Pflichtzuschuss und wird steuerfrei ausgezahlt.
Der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung beträgt bis zu 50 Prozent der Beiträge, die Sie für sich und Familienmitglieder zahlen müssen, die ebenfalls eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung müssen Arbeitgeber bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Die liegt 2020 bei 5.273,40 Euro im Monat. Gesetzlich Versicherte bekommen damit maximal einen Arbeitgeberzuschuss von 439,45 Euro im Monat inkl. der Pflegepflichtversicherung. 

Arbeitgeberanteil an der PKV: Freiwillige Zahlungen sind jederzeit möglich

Neben dem Pflichtzuschuss kann der Arbeitgeber für die private Krankenversicherung einen höheren Arbeitgeberzuschuss jederzeit freiwillig zahlen – auch über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus. Die Obergrenze für den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung liegt jedoch immer bei 50 Prozent der tatsächlichen Kosten. Aufgestockt werden kann übrigens auch, weil Familienmitglieder ebenfalls in der privaten Krankenversicherung versichert sind.

So hoch kann der Arbeitgeberanteil sein 

Bei einem Beitrag von 300 Euro für die private Krankenversicherung beträgt der Arbeitgeberzuschuss 150 Euro. Auch auf freiwilliger Basis könnte der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung nicht auf über 150 Euro steigen, weil der Arbeitgeberzuschuss nicht mehr als 50 Prozent der tatsächlichen Kosten der privaten Krankenversicherung ausmachen darf.

Anders sieht es bei 900 Euro Prämie für die private Krankenversicherung aus. Der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung beträgt 2018 hier 439 Euro (mit Pflegepflichtversicherung), der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung darf aber bis zu 450 Euro betragen, wenn der Chef den PKV-Arbeitgeberanteil freiwillig aufstocken will.

Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung: Beitragserstattungen verändern nicht den Arbeitgeberanteil

Interessant für Angestellte, die eine private Krankenversicherung haben: Viele Tarife sehen ja vor, dass es Beitragserstattungen von bis zu drei Monatsprämien gibt, wenn die private Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen wird. Diese Erstattungen wirken sich jedoch nicht auf den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung aus. Erhalten Sie also Beiträge erstattet, müssen Sie einen bereits erhaltenen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung nicht zurückzahlen.

So wird gerechnet

Sie zahlen monatlich 300 Euro Prämie für Ihre private Krankenversicherung und erhalten 150 Euro Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Weil Sie ein Jahr lang keine Rechnungen eingereicht haben, erstattet die private Krankenversicherung Ihnen zwei Monatsbeiträge, also 600 Euro.

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung für diese beiden Monatsprämien in Höhe von jeweils 150 Euro bleibt Ihnen aber erhalten. Abzüglich der 600 Euro Erstattung haben Sie also nur 3.000 Euro Jahresprämie für die PKV gezahlt – und dabei einen Arbeitgeberanteil von 1.800 Euro erhalten. Verbleiben für Sie netto nach Abzug des Arbeitgeberanteils für Ihre private Krankenversicherung also nur 1.200 Euro Jahresprämie!

Arbeitgeberanteil: Nicht für Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung

Anders sieht es mit einer Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung aus: Vereinbaren Sie die, erstreckt sich der Arbeitgeberzuschuss nicht auf die Rechnungen, die Sie selbst bezahlen müssen und die die private Krankenversicherung nicht erstattet. Wählen Sie also lieber Tarife mit einer Beitragserstattung.
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Arbeitgeberanteil auch für umfangreiche Leistungen der privaten Krankenversicherung

Ein weiterer Vorteil des Arbeitgeberanteils für die private Krankenversicherung liegt darin, dass der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung auch bei höheren Leistungen gezahlt wird, wie etwa für eine Chefarztbehandlung oder ein Ein- bzw. Zweibettzimmer in der Klinik, für ein höheres Krankentagegeld und ein Krankenhaustagegeld. Der Arbeitgeberanteil umfasst auch diese besonderen Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung. Ganz wichtig allerdings: Sind Sie über den Zeitraum einer Gehaltsfortzahlung hinaus krank, entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Berücksichtigen Sie das, wenn Sie Ihr Krankentagegeld versichern.

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Modell-Foto: colourbox.com