Schutz für später sichern Die Anwartschaft auf private Krankenversicherung

Wenn Sie aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Kasse wechseln, verlieren Sie nicht nur den Privatschutz: Oft ist Ihnen die Rückkehr später durch Krankheiten auch verwehrt. Helfen kann eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung – mit einer sogenannten Anwartschaftsversicherung.
Meist ist es eine gesetzliche Versicherungspflicht, die eine Rückkehr in die Kasse erzwingt – zum Beispiel durch eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze oder die Rückkehr eines Selbstständigen in das Arbeitnehmerdasein. Mit einer sogenannten Anwartschaftsversicherung bekommen Sie die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Rückkehr in die Vorteile einer privaten Krankenversicherung realisieren und den alten Versicherungsschutz reaktivieren zu können. Entscheidend ist für die Rückkehroption in die private Krankenversicherung dabei der Umfang der Anwartschaftsversicherung.
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Private Krankenversicherung: Große und kleine Anwartschaft

Unterschieden wird dabei zwischen der großen Anwartschaftsversicherung und der kleinen Anwartschaft. Mit einer großen Anwartschaft wird der Versicherte so gestellt, als wenn er die ganze Zeit über in der privaten Krankenversicherung versichert gewesen wäre und der Versicherungsschutz gar nicht ausgesetzt wurde. Er muss keine Gesundheitsprüfung durchlaufen und für Krankheiten, die nach der Rückkehr in die gesetzliche Kasse aufgetreten sind, keine Risikozuschläge zahlen und auch keine Leistungsausschlüsse fürchten. Er zahlt die frühere Prämie weiter und steigt dort wieder in die private Krankenversicherung ein, wo er sie verlassen hat. Bei der kleinen Anwartschaft wird dagegen lediglich auf die Gesundheitsprüfung verzichtet – die Prämie für die Krankenversicherung richtet sich aber nach dem Alter bei Rückkehr aus der Kasse.

Anwartschaftsversicherung: Prämie einkalkulieren

Natürlich gibt es das Rückkehrrecht in die private Krankenversicherung nicht gratis – gezahlt wird für die Anwartschaftsversicherung ein Prozentsatz der Prämie für den vollen Versicherungsschutz. Die Prämie für die Anwartschaftsversicherung ist dabei an die Prämie der Voll-PKV gekoppelt: Steigt die, wird auch die Anwartschaftsversicherung teurer. Bei einer großen Anwartschaft können schon einmal bis zu 25 Prozent der Prämie für den regulären Versicherungsschutz fällig werden, bei der kleinen Anwartschaft wird es mit drei bis fünf Prozent deutlich günstiger. Die Rückkehr sollte also bei beiden Modellen wirklich sicher sein, damit Sie nicht unnötig für das Rückkehrrecht in die Versicherung zahlen.

Steuervorteil durch Anwartschaft nutzen

Die Prämien für die Anwartschaftsversicherung sind in engem Rahmen steuerlich absetzbar. Liegen die Beiträge für die Anwartschaftsversicherung unter 100 Euro im Jahr, werden sie insgesamt wie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung behandelt und damit steuerlich voll anerkannt. Der 100 Euro übersteigende Betrag wird dagegen nur in dem Maße anerkannt, in dem auch die Prämie der regulären Versicherung als Basisabsicherung steuerlich anerkannt wird.

Beispiel: Der Vollschutz der privaten Krankenversicherung kostet 350 Euro, 300 Euro davon sind steuerlich absetzbar. Die Anwartschaft auf die Krankenversicherung kostet 90 Euro im Monat, also 1.080 Euro im Jahr. 100 Euro davon sind sofort absetzbar, 85,7 Prozent der restlichen 890 Euro ebenfalls, also rund 840 Euro. Damit sind insgesamt 940 Euro steuerlich für die Anwartschaft absetzbar.

Ihre private Krankenversicherung bescheinigt in aller Regel die steuerlich absetzbaren Kosten der Anwartschaft in ihren jährlichen Mitteilungen.

Die Alternative zur Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung

Wem der Schutz einer Anwartschaftsversicherung zu teuer wird, der kann auf eine Alternative ausweichen, die sogenannte Ruhensvereinbarung. Die Krankenversicherung wird dann beitragsfrei gestellt, später aber zu gleichen Bedingungen fortgeführt. Möglich ist das je nach Versicherer bei Arbeitslosigkeit, vorübergehendem Auslandsaufenthalt oder einer wirtschaftlichen Notlage – der Zeitraum ist jedoch auf 24 bis 36 Monate begrenzt. Sollte das nicht reichen, kann im Anschluss immer noch eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.

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Modell-Foto: colourbox.com