Freitag, 18.05.2012 19:13 Uhr
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Anwartschaftsversicherung

Mit einem Bein in der privaten Krankenversicherung

Wenn Sie privat versichert sind und in die gesetzliche Kasse zurückwechseln müssen, bringt das viele Nachteile mit sich. Das lässt sich in der PKV mit einer Anwartschaftsversicherung abfedern. Was Sie zur Anwartschaft rund um die private Krankenversicherung wissen müssen, erfahren Sie hier.
Anwartschaftsversicherung Mit einem Bein in der privaten Krankenversicherung
Der häufigste Grund für einen Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung und die Notwendigkeit einer Anwartschaftsversicherung ist eine plötzlich eintretende gesetzliche Versicherungspflicht – z. B. durch eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, oder wenn ein heute noch selbstständig Arbeitender sich anstellen lässt.

Anwartschaft und Anwartschaftsversicherung

Der Ausweg aus dem Dilemma lautet Anwartschaftsversicherung. Mit einer solchen Anwartschaftsversicherung in der PKV können Sie zu einem späteren Zeitpunkt zu den alten Konditionen wieder in die private Krankenversicherung einsteigen. Unterschieden wird dabei zwischen der großen (und teureren) Anwartschaftsversicherung und der kleinen (günstigeren) Anwartschaftsversicherung. In der großen Anwartschaftsversicherung wird der Versicherte durch die Police so gestellt, als wäre er die ganze Zeit in der privaten Krankenversicherung gewesen. Das bedeutet vor allem, dass er seine alte Prämie weiterzahlt und für "neue" Krankheiten keine Risikozuschläge zahlen muss. In der kleinen Anwartschaft für die PKV bleibt das ursprüngliche Eintrittsalter nicht erhalten. Der Versicherte mit einer kleinen Anwartschaftsversicherung muss deshalb beim Wiedereintritt in die private Krankenversicherung höhere Beiträge zahlen als ein Kunde, der eine große Anwartschaftsversicherung hat.
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Anwartschaftsversicherung: Die Sicherheit kostet bares Geld

Die Anwartschaftsversicherung kostet jeden Monat eine Prämie – in der Regel richtet sich die Prämie der Anwartschaftsversicherung nach einem bestimmten Prozentsatz des "normalen" Beitragssatzes der privaten Krankenversicherung. Das heißt aber auch: Steigt der Beitrag in der PKV, wird auch die Anwartschaft teurer. In einzelnen Fällen können bis zu 25 % des früheren Beitrages als Prämie für die große Anwartschaftsversicherung fällig werden. In der kleinen Anwartschaftsversicherung zahlen Sie mit 3 bis 6 % der letzten Prämie deutlich weniger. Die Wahl des Tarifes bei der Anwartschaftsversicherung in der PKV will also gut überlegt sein: Nur wenn Sie sicher sind, dass Sie in die private Krankenversicherung zurückkehren wollen, lohnt sich die teurere Anwartschaftsversicherung. Wenn Sie hingegen unentschlossen sind, sollten Sie nur die kleine Anwartschaftsversicherung für die PKV abschließen.

Prämien der Anwartschaftsversicherung steuerlich absetzbar

Steuerlich stellt sich die Frage, ob die Prämien für die Anwartschaftsversicherung steuerlich absetzbar sind. Das Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben vom 13.9.2010, BStBl. 2010 I S. 681, Tz. 71) hat hierzu wie folgt Stellung genommen: Falls die Beiträge für die Anwartschaftsversicherung nicht höher sind als 100 Euro im Jahr, werden sie insgesamt wie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung behandelt – damit werden die Kosten für die Anwartschaftsversicherung vollständig als Sonderausgaben anerkannt. Liegen die Beiträge der Anwartschaftsversicherung oberhalb von 100 Euro, wird ein Betrag von 100 Euro der Basisabsicherung zugeordnet und der übersteigende Betrag nur zu dem Teil der Basiskrankenversicherung zugeschrieben, soweit er auf die Minderung von Beitragsbestandteilen gerichtet ist, die der Basiskrankenversicherung zuzurechnen sind. Die privaten Krankenversicherungen erstellen auf Anforderung einen Beitragsnachweis für die Anwartschaftsversicherung, aus dem hervorgeht, welcher Teil der Prämie für die Anwartschaftsversicherung steuerlich absetzbar ist.

Die günstige Alternative zur Anwartschaft in der PKV: Die Ruhensvereinbarung

In manchen Situationen gibt es eine Alternative zur Anwartschaftsversicherung in der PKV und die private Krankenversicherung kann beitragsfrei ruhend gestellt werden. Das bedeutet für Sie, der Schutz der privaten Krankenversicherung wird zunächst einmal ausgesetzt, später aber zu gleichen Bedingungen fortgeführt. Möglich ist das vor allem bei Arbeitslosigkeit, vorübergehendem Auslandsaufenthalt oder einer wirtschaftlichen Notlage. Eine solche Vereinbarung als Alternative zur Anwartschaftsversicherung ist aber nur kurze Zeit möglich: je nach Grund und Versicherer maximal für 36 Monate. Allerdings können Sie danach auch noch eine kostenpflichtige Anwartschaftsversicherung abschließen.

Anwartschaftsversicherung in der PKV: Sie wollen Ihren alten Vertrag wieder?

Haben Sie mit Ihrem Versicherer kein Ende der Anwartschaftsversicherung vereinbart, endet sie immer in dem Moment, in dem der Grund für diese Anwartschaftsversicherung wegfällt und zum Beispiel die Arbeitslosigkeit beendet ist. Aber Vorsicht: Die Rückkehr in den alten Vertrag der privaten Krankenversicherung ist kein Automatismus – Sie müssen sie beantragen. Vergessen Sie das, ist nach zwei Monaten Ihr Recht zur Rückkehr in die private Krankenversicherung zu den alten Konditionen verloren.
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01.02.2012
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