Private Pflegezusatzversicherung
Ein Muss: Absicherung für den Pflegefall
Immer wieder gerät die gesetzliche Pflegeversicherung in die Schlagzeilen, weil die Beiträge nicht ausreichen, um die Kosten wirklich zu decken. Und auch wenn die gesetzliche Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigkeit einspringt, alle Kosten sind damit lange nicht abgedeckt.
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Die gesetzliche Versicherung übernimmt nur bestimmte Sätze, die sich an der Pflegestufe orientieren. Bei einem stationären Aufenthalt im Pflegeheim werden ab 2012 zwischen 1.023 und 1.918 Euro gezahlt (siehe Übersicht links) – aber selbst bei geringem Pflegeaufwand werden monatlich schon über 2.000 Euro für einen Heimplatz verlangt – ein finanzielles Pflegeloch droht. Und das gilt auch, wenn ambulant gepflegt wird. Hier liegen die Sätze nur zwischen 440 Euro in Pflegstufe I bis zu 1.918 Euro bei Härtefällen. Und auch beim Pflegegeld droht ein finanzielles Loch, wenn z. B. die private Pflege zu einem Jobverlust führt: Gerade einmal zwischen 235 und 700 Euro Pflegegeld fließen monatlich, wenn der Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung von Angehörigen oder einer anderen selbst gewählten Person in geeigneter Weise gepflegt wird. Und das "Pflegeloch" müssen Pflegebedürftige selbst stopfen, auch wenn das Finanzamt
steuerliche Erleichterungen gewährt: mit ihrer Rente, ihren sonstigen Einkünften und sogar mit ihren Rücklagen oder der eigenen Immobilie. Und wenn das Geld dann immer noch nicht reicht, dann müssen notfalls
sogar die Kinder einspringen, weil sie unterhaltsverpflichtet sind.
Privater Schutz fast ein Muss
Alles das sind Gründe genug, privat vorzusorgen und eine Zusatzversicherung abzuschließen, die das
Risiko Pflegefall absichert. Angeboten werden die Policen in 2 Varianten: als Beteiligung an den Pflegekosten und als Tagegeld. Bei der Tagegeld-Variante wird ein fester Tagessatz gezahlt, egal wie hoch die Kosten später sind. Bei häuslicher Pflege werden oft 25 oder 30 Prozent weniger als der vereinbarte Tagessatz gezahlt.
Der Vorteil: Die Versicherten können über das Geld frei verfügen. Sie zahlen die Pflegeleistungen selber und können Ihr Budget frei einteilen.
Pflegetagegeld- und Pflegekostenpolice
Bei der Pflegekostenpolice erhalten die Versicherten einen Teil der Differenz zwischen gesetzlicher Leistung und den tatsächlichen Kosten erstattet oder bekommen einen Zuschlag zu den festgesetzten gesetzlichen Leistungen. Wie viel genau das ist, können sie je nach Vertragsgestaltung selbst festlegen. Obergrenze ist meist das Doppelte der gesetzlichen Leistung. Welche Wahl für wen optimal ist, hängt von den persönlichen Umständen ab. Bei einer häuslichen Pflege ohne professionelles Personal ist die Tagegeldvariante günstiger, weil von dem Geld dann auch Familienangehörige bezahlt werden können, die mithelfen. Eine Pflegekostenversicherung ist dagegen sinnvoll, wenn im Falle eines Falles Wert gelegt wird auf die teurere Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst oder im Heim.
Wo gibt es die beste Pflegeversicherung?
Die Stiftung Warentest hat im letzten Jahr diese Frage beantwortet. Die Tarife PET der
DKV, PTG der
VGH und PTA der
HanseMerkur schnitten für Frauen und für bei Vertragsabschluss höchstens 45-jährige Männer am besten ab, denn das Preis-Leistungs-Verhältnis war am besten, weil hohe Leistungen in allen drei Pflegestufen zu günstigen Beiträgen angeboten werden. Allerdings zahlen DKV und
HanseMerkur für die Betreuung zu Hause in Pflegestufe II wesentlich weniger als die VGH. Für Männer mit Eintrittsalter 55 erste Wahl sind die Tarife PET der DKV, PflegePremium der Bayerischen Beamtenkrankenkasse sowie der Tarif PTG der VGH. Etwa zwei Drittel aller heute Pflegebedürftigen sind in den Pflegestufen I oder II und werden zu Hause versorgt. Wer für diesen wahrscheinlichen Fall möglichst viel Geld erhalten möchte, kann bei mindestens befriedigenden weiteren Bedingungen folgende Tarife wählen: PT von KarstadtQuelle (heute
Ergo Versicherungen), PT1 der
Barmenia, PT Premium der
universa sowie PTG Dyn der
Axa.
Das Kleingedruckte ganz genau lesen!
Die Kosten für die Policen hängen vor allem vom Geschlecht, vom aktuellen Gesundheitszustand sowie vom Eintrittsalter ab. Aber der Preis ist nicht einmal das entscheidende Kriterium. Wichtig sind auch der Leistungsumfang und das Kleingedruckte im Vertrag. Es gibt eine Vielzahl von Bedingungen im Vertrag, die den Schutz der Versicherung insgesamt herabsetzen. Hier einige Beispiele:
- Leistungen gibt es erst nach Ablauf einer bis zu 3-jährigen Wartezeit.
- Leistungen werden erst ab dem 92. Tag nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit gewährt, diese Karenzzeit gilt auch für jede neue Pflegestufe
- Die Kostenerstattung ist nicht flexibel, d. h., einmal gewährte Leistungen werden nicht angepasst, weil sie starr gewährt werden
- Die Pflegebedürftigkeit muss in einem festgelegten Turnus durch einen Arzt (oder auch noch einen der Versicherung) neu festgestellt werden. Anbieter mit guten Bedingungen entnehmen die Pflegebedürftigkeit und ihren Fortbestand aus den Unterlagen der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. dem privaten Pendant
- Leistung für Pflegebedürftigkeit gibt es vor Vollendung des 29. Lebensjahres nur bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
- Der Versicherer verzichtet nicht generell auf sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren nach Vertragsabschluss
- Die private Pflegeversicherung erstattet – anders als die gesetzliche Pflegeversicherung – keine Kosten für eine Ersatzpflegekraft, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, außerdem werden auch Kosten für technische Hilfsmittel, zusätzliche Betreuungsleistungen und teilstationäre Pflege nicht übernommen. Besser ist es, wenn die Versicherung diese Leistungen übernimmt und zusätzliche Hilfeleistungen anbietet, etwa bei der Vermittlung von Pflegeheimen, Pflegediensten und Haushaltshilfen
- Es erfolgt keine Beitragsbefreiung in den Pflegestufen I bis III, so dass die Beiträge weiterlaufen
- Die Kostenübernahme wird von der Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung abhängig gemacht
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