Private Pflegeversicherung
Vorsicht bei den Gesundheitsfragen
Wer eine private Pflegeversicherung abschließen will, der muss sich darauf einstellen, dass er im Antrag Gesundheitsfragen beantworten muss. Und diese Gesundheitsfragen haben es in sich: Denn kleinste Fehler können dazu führen, dass die Versicherung den Vertrag auch Jahre später noch kündigen kann.
Und das kommt häufiger vor, als die meisten vermuten. Das liegt vor allem daran, dass kaum jemand seine Krankengeschichte der letzten Jahre aus der Erinnerung zu Papier bringen kann.
Gesundheitsfragen: Was wollen die Pflegeversicherungen wissen?
Je nach Versicherungsgesellschaft sind die Fragenkataloge unterschiedlich umfangreich: In der Regel wird nach Krankheiten und Unfallfolgen der letzten 3 Jahre gefragt, außerdem nach Gesundheitsstörungen/Anomalien, Behandlungen oder Untersuchungen in diesem Zeitraum. Darüber hinaus wollen die Pflegeversicherungen Auskunft haben zu allen Krankenhaus- und Kurbehandlungen der letzten 10 Jahre. Andere Pflegeversicherungen fragen gezielt nach Krankheitsbildern und wollen wissen, ob der Antragsteller an einer Gehirnblutung, einem Hirntumor, Alzheimer, Demenz, Parkinson, Depression, Psychosen, Schizophrenie, einem Schlaganfall, Multiple Sklerose, Arteriosklerose, einem Herzinfarkt, einer Krebserkrankung, einer Leberzirrhose oder weiteren Erkrankungen wie Diabetes Mellitus, Osteoporose, Querschnittslähmung oder rheumatischen Erkrankungen litt. In der Regel sind auch alle Erkrankungen anzugeben, die bereits ausgeheilt sind oder die auch gar nicht behandelt wurden.
Gesundheitsfragen bei der Pflegeversicherung: Arzt und Krankenkasse konsultieren
Bei der Vielzahl von Fragen ist es sinnvoll, den Arzt und die Krankenkasse zu konsultieren, denn der Arzt weiß, was in der Patientenakte steht, und die Krankenkasse weiß, welche Krankheiten die Ärzte des Antragstellers abgerechnet haben. So erhalten Sie aus 1. Hand einen Überblick über alle Krankheiten, die über Sie gespeichert sind. Auch bei der zentralen Wagnisdatei sollten Sie Auskunft einholen: Dort finden Sie alle Informationen, die z. B. Unfall- oder Lebensversicherer über Sie abgespeichert haben.
Falsche Angaben lohnen nicht
Falsche Angaben oder Beschönigungen des Gesundheitszustandes bringen nichts. Denn die Pflegeversicherung wird spätestens im Leistungsfall Ihre Krankenakten sehr genau studieren und sicherlich Differenzen zwischen Ihren Angaben und den ärztlichen Unterlagen feststellen. Kommt dann heraus, dass Sie bei Antragstellung und der Gesundheitsprüfung gelogen haben, entfällt in der Regel der Versicherungsschutz in der Pflegeversicherung komplett. Besonders ärgerlich: Die Pflegeversicherung kann sich meist selbst dann vom Versicherungsschutz lösen, wenn die verschwiegene Krankheit gar nicht ursächlich für die Pflegebedürftigkeit war.
Faire Antragsformulare vorziehen
Besser ist es noch, wenn die Pflegeversicherung gar nicht in der Krankenhistorie herumstochert, sondern sich darauf beschränkt, nach aktuellen Krankheiten zu fragen. Auch so minimieren Sie das Risiko von Falschangaben, die Sie später den Versicherungsschutz kosten können. Egal, welche Krankheiten abgefragt werden: Beantragen Sie nur dort eine Pflegezusatzversicherung, wo die Fragen fair und konkret formuliert sind – füllen Sie nur Antragsformulare mit geschlossenen Fragen aus, die Sie mit ja oder nein beantworten können.
Pflegeversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Es gibt eine Vielzahl von Pflegeversicherungen, die nur einen verkürzten Katalog an Fragen bei der Gesundheitsprüfung beantwortet haben wollen. Diese vereinfachten Gesundheitsfragen im Antrag werden in aller Regel aber nur von Versicherungen verwendet, die erst nach einer Wartezeit von bis zu 5 Jahren im Pflegefall leisten – unfallbedingte Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen. Das heißt: Werden Sie innerhalb der ersten 5 Jahre pflegebedürftig, bekommen Sie kein Geld − und der Versicherungsvertrag hat sich erledigt.
Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Die Generali bietet tatsächlich unter dem Namen 3-D PflegeVorsorge eine Pflegeversicherung an, die ohne Gesundheitsprüfung auskommt. Das Modell dabei: Der Sparer schließt zunächst eine herkömmliche Rentenversicherung ab, die er dann nach 12 Jahren ohne Gesundheitsprüfung in eine Pflegerentenversicherung mit regelmäßiger Auszahlung umwandeln kann. Alternativ wird das angesparte Kapital ausgezahlt oder verrentet. Tatsächlich ist der Abschluss der Pflegerente nach 12 Jahren möglich – aber eben auch erst dann. Wer vorher pflegebedürftig wird, muss bis zum Vertragsende warten, um dann in den Genuss der Pflegerente zu kommen.
Mögliche Rente ungewiss
Wie hoch die Pflegerente ausfallen kann, hängt davon ab, welche Versicherungssumme man zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hat – möglich sind bis zu 2.000 Euro. Aber die vereinbarte Pflegerente kann nur dann gezahlt werden, wenn der Kapitalstock der Rentenversicherung das hergibt – hat der Versicherer schlecht gewirtschaftet und weniger Überschüsse erzielt als geplant, kann nur die Rente gezahlt werden, die sich aus dem Kapitalstock ergibt – oder der Kunde schießt das fehlende Kapital nach. Sie schließen also bei diesem Modell eine herkömmliche Rentenversicherung ab, verbunden mit der Anwartschaft zum Abschluss einer Pflegerente, die dann aus dem Kapital der Rentenversicherung bezahlt werden soll.
Tipp: Mehr zur Pflegeversicherung
der Generali hier in unserem Finanz-Check.