Freitag, 18.05.2012 19:08 Uhr
Im Fokus:

Pflegezusatzversicherung

Worauf kommt es beim Abschluss an?

Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist heute ein Muss. Denn während Plätze in Pflegeheimen heute meist 3.000 und mehr Euro kosten, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung im besten Fall knapp 2.000 Euro davon. Die Differenz müssen die Betroffenen samt Familien aus eigener Tasche zahlen.
Pflegezusatzversicherung Worauf kommt es beim Abschluss an?
Das gilt natürlich nicht, wenn eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wurde, die im Pflegefall einspringt. Angeboten werden 3 verschiedene Modelle. Zum einen eine Pflegetagegeldversicherung, die im Pflegefall einen festen Geldbetrag unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten zahlt. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich danach, in welche Pflegestufe der Versicherte eingeordnet wurde. Den vollen Betrag gibt es in aller Regel in Pflegestufe III, in den Stufen I und II werden meist 25 % bis 50 % des vereinbarten Tagessatzes gezahlt. Ihr Vorteil bei dieser Versicherung: Sie können selbst bestimmen, wofür Sie das Geld ausgeben, es kann auch in pflegefremde Leistungen fließen, wenn Sie daraus z. B. eine Haushaltshilfe bezahlen.

Welche Arten der Pflegezusatzversicherung gibt es?

Im Gegensatz dazu orientiert sich die Pflegekostenversicherung an den tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Pflegekosten. Je nach Versicherer und Tarif wird die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten zu 100 % geschlossen. Eine weitere Variante ist die Pflegerentenversicherung, die bei Beginn der Pflegebedürftigkeit die vereinbarte Rente zahlt – die tatsächlichen Kosten der Pflegebedürftigkeit spielen dann keine Rolle.

Was ist im Vertrag zu beachten?

Bei den Pflegezusatzversicherungen bestimmen die Versicherungsbedingungen entscheidend über die Qualität des Versicherungsschutzes im Ernstfall. So sollten z. B. Pflegetagegeldversicherungen einen Inflationsausgleich vorsehen. Das bedeutet: Die Pflegetagegeldversicherung erhöht den vereinbarten Tagessatz in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Prozentsatz – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ebenfalls sinnvoll sind Pflegetagegeldversicherungen, die bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit Einmalleistungen bereitstellen, etwa für den altersgerechten Umbau des Hauses oder den Umzug in eine barrierefreie Wohnung.

Pflegezusatzversicherungen: Wartezeiten beachten

Mögliche Leistungen aus Pflegezusatzversicherungen sind bei einigen Anbietern daran gekoppelt, dass Wartezeiten von bis zu 3 Jahren abgelaufen sind. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums fließt Geld im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Viele Pflegezusatzversicherungen verzichten jedoch auf diese Wartezeit oder leisten zumindest, wenn ein Unfall Ursache der Pflegebedürftig war. Auch bei der Vereinbarung von Karenzzeiten sollten Antragsteller vorsichtig sein: Denn durch solche Karenzen verschiebt sich der Beginn der Leistungen nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit um bis zu 6 Monate nach hinten – für viele entsteht dadurch ein finanzielles Loch, das kaum zu stopfen ist. Das gilt umso mehr, wenn die Karenzzeit bei jeder neuen Pflegestufe erneut zu laufen beginnt.

Feststellungen der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen maßgeblich sein

Auf jeden Fall sollte die Pflegezusatzversicherung im Ernstfall nicht darauf bestehen, die Pflegebedürftigkeit selbst festzustellen oder zu bestätigen – oder die einmal diagnostizierte Pflegebedürftigkeit regelmäßig überprüfen zu wollen. Gute Pflegezusatzversicherungen übernehmen die Feststellungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und ersparen dem Betroffenen zusätzliche Untersuchungen bis hin zum Ärzte-Marathon.
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Fußangeln beachten

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Fußangeln, die den Schutz aushöhlen. So werden junge Leute unter 30 oftmals nur gegen das Risiko einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit abgesichert – solche Policen unbedingt vermeiden, denn auch unter 30 besteht das Risiko, durch eine Krankheit ein Pflegefall zu werden. Wichtig ist auch, dass eine Beitragsbefreiung in den Pflegestufen I bis III vereinbart wird, so dass die Beiträge nicht weiterlaufen, wenn Sie pflegebedürftig sind. Und zu guter Letzt sollten die Leistungen einer Pflegezusatzversicherung nicht von (Vor-) Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abhängig gemacht werden, um Leistungen nicht zu behindern.

Keine Billigtarife wählen

Wie auch in anderen Versicherungssparten werden auch im Bereich der Pflegezusatzversicherung Billig-Tarife angeboten, deren Leistungsspektrum abgespeckt ist. Finger weg von solchen Tarifen. Die günstigen Tarife rühren vor allem daher, dass die Leistungspflicht auf die Fälle beschränkt ist, in denen der Kunde in Pflegestufe III eingruppiert wird – das ist gerade einmal bei jedem 10. der Fall. In 90 % aller Fälle würden solche Pflegezusatzversicherungen nicht zahlen müssen.
10.05.2012
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