Freitag, 18.05.2012 19:07 Uhr
Im Fokus:

Pflegeversicherung im Ausland?

Das ist wichtig bei der Pflege außerhalb Deutschlands

Die gesetzliche Pflegeversicherung schützt Sie nicht nur, wenn Sie in Deutschland sind und leben: Auch wenn Sie vorübergehend im Ausland sind oder dauerhaft leben, können Sie Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Wir haben die Voraussetzungen für Sie zusammengestellt.
Pflegeversicherung im Ausland? Das ist wichtig bei der Pflege außerhalb Deutschlands
Nach einem Umzug ins EU-Ausland haben Sie grundsätzlich Anspruch auf alle Leistungen, die im Sozialsystem des Gastlandes vorgesehen sind. Allerdings gibt es eine dem deutschen System vergleichbar umfassende Absicherung, von der Sie als deutscher Rentner profitieren könnten, bisher nur in den Niederlanden. Weitere solcher Abkommen könnten folgen: Auch in Österreich gibt es mittlerweile eine – wenn auch nicht ganz so weitreichende – Absicherung des Pflegerisikos, andere Länder denken über die Einführung einer Pflegeversicherung nach. Das alles gilt allerdings nur, wenn Sie innerhalb der EWR umziehen: Wenn Sie in einem Land außerhalb der EWR dauerhaft leben wollen, erhalten Sie überhaupt keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Leistungen der Pflegeversicherung

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf das Pflegegeld der deutschen Pflegeversicherung, wenn Sie sich in einem EU-Land oder in Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Schweiz aufhalten. Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie die Pflege allerdings durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte sicherstellen. Ganz wichtig: Die in Deutschland vorgesehenen Sachleistungen können bei einem Auslandsaufenthalt nicht in Anspruch genommen werden.
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Leistungen aus einer privaten Zusatzversicherung

Bei den Leistungen einer privaten Zusatzversicherung gilt: Innerhalb der EWR gilt der Versicherungsschutz bei den Verträgen in aller Regel fort, in allen anderen Ländern außerhalb der EWR hingegen besteht kein Schutz. Nach den meisten Versicherungsbedingungen gilt das übrigens auch bei kurzfristigen Aufenthalten!

Tipp: Was Sie zur privaten Absicherung des Pflegerisikos mit einer privaten Pflegezusatzversicherung wissen müssen, erfahren Sie hier.
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Wann springt die Krankenversicherung ein?

Werden Leistungen eines Pflegebedürftigen, der im Ausland wohnt, über die Krankenkasse abgerechnet, muss ein entsprechender Schutz natürlich vorhanden sein. Ziehen Sie in ein Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann der Versicherungsschutz über die bisherige Kasse bestehen bleiben. Allerdings müssen Sie sich bei einer Versicherung vor Ort anmelden, die dann die Abrechnung mit der deutschen Kasse übernimmt. Denken Sie bei einem Umzug mit einem Pflegebedürftigen daran, dass in vielen Ländern zum Teil deutlich höhere Zuzahlungen verlangt werden und eine private Krankenzusatzversicherung bei Pflegebedürftigen kaum noch abschließbar ist.

Urlaubsreisen

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie als Pflegebedürftiger in den Urlaub fahren und Ihre Pflegekraft als Begleitung mitnehmen. Denn bis zu 6 Wochen wird das Pflegegeld weitergezahlt, wenn die professionelle Betreuung vor Ort gewährleistet ist. Schlechter sieht es aus, wenn Sie von einem professionellen Dienstleister gepflegt werden. Sie können zwar die Kosten ersetzt bekommen, wenn Sie eine professionelle Pflegekraft mitnehmen – allerdings ist die Erstattung auf 1.470 Euro im Jahr gedeckelt, was bestenfalls für einen Kurzurlaub mit Pflegekraft reicht.
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05.06.2011
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