Freitag, 18.05.2012 19:06 Uhr
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Einfacher vorsorgen

Das 1x1 für einen Pflegefall

In vielen Familien tickt eine finanzielle Zeitbombe – und die meisten von uns ahnen nicht einmal, dass ihre finanzielle Sicherheit auf dem Spiel steht. Die Rede ist von unseren Eltern, deren Pflege sich im Alter zunehmend in Heime verlagert.
Einfacher vorsorgen Das 1x1 für einen Pflegefall
Das Problem dabei: Die Heimunterbringung ist teuer und kostet oft mehr, als die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung hergibt. Schon heute werden für einen Heimplatz in der Pflegestufe III im Schnitt rund 2.500 Euro monatlich fällig – Tendenz steigend. Und finanzielle Vorsorge für diesen Fall gibt es selten.

Private Vorsorge reicht nicht: Wer soll das bezahlen?

Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige im Rahmen seiner finanziellen Vorsorge selbst die Kosten tragen – ergänzt um einen Zuschuss der Pflegeversicherung, der sich an der Pflegestufe orientiert und in der Stufe III als Härtefall knapp 1.900 Euro beträgt. Problematisch wird es, wenn die eigene finanzielle Vorsorge der Eltern und deren Mittel nicht (mehr) ausreichen, weil z. B. die Rente zu knapp und eine weitere private Vorsorge nicht vorhanden ist. Sobald nämlich Heimkosten ungedeckt sind, wird sich das Heim an das Sozialamt wenden. Der Betroffene wird dann einen Antrag auf staatliche Unterstützung stellen müssen und der Staat bezuschusst den Heimplatz.
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Das Sozialamt will sein Geld zurück

So weit, so gut, aber gleichzeitig setzt ein Mechanismus ein, dessen Konsequenzen für ihre finanzielle Sicherheit vielen von uns erst zu spät bewusst werden: Der Pflegepatient hat nämlich einen Unterhaltsanspruch gegen seine Kinder. Und dieser Anspruch geht automatisch auf den Sozialhilfeträger über und das Sozialamt darf seine Leistungen zurückfordern. Was das heißt, können Sie sich vorstellen: Sie müssen als Kind mit Ihrem Unterhalt die fehlenden Heimkosten als finanzielle Vorsorge für Ihre Eltern abdecken. Und das kann sehr teuer werden, denn gerade bei schweren Pflegefällen kann monatlich schnell eine Deckungslücke von bis zu 2.000 Euro auftreten, die Sie vielleicht (zumindest zum Teil) decken müssen.

Sie werden durchleuchtet

Das Sozialamt wird sich schnell bei Ihnen melden und mitteilen, dass Sie ggf. Unterhalt zahlen müssen. Dann müssen Sie ihre finanziellen Verhältnisse offen legen, damit das Amt prüfen kann, ob und wie viel Unterhalt von Ihnen geholt werden kann.

Berechnung des Sozialamtes hinterfragen

Allerdings sollten Sie nicht die Berechnung des Sozialamtes ungefragt hinnehmen. Denn unterhaltspflichtig sind Sie nur, wenn Sie finanziell leistungsfähig sind und selbst über ausreichend finanzielle Sicherheit verfügen. Sie müssen also selbst über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Angehörige haben jedoch grundsätzlich einen Anspruch auf einen Selbstbehalt von 1.450 Euro im Monat für sich selbst und von 1.050 Euro für den Ehepartner. Außerdem können Unterhaltskosten für eigene Kinder ebenso herausgerechnet werden wie Beiträge zu Ihrem Rentenplan, Ihre Renten-Vorsorge, berufliche Aufwendungen, Versicherungsbeiträge und Ratenkredite.

50 % des freien Einkommens sind verloren!

Alles, was nach Abzug dieser Kosten übrig bleibt, kann zum Unterhalt herangezogen werden und kostet Sie finanzielle Sicherheit. Normalerweise pocht das Sozialamt höchstens jedoch auf die Hälfte des restlichen Einkommens. Werden mehr als 50 % als Anteil am Unterhalt verlangt, sollten Sie die Forderung des Sozialamtes von einem Anwalt überprüfen lassen.

Vermögen ist heikel

Reicht Ihr Einkommen nicht aus, um den Fehlbetrag bei den Heimkosten zu finanzieren, geht es endgültig an Ihre finanzielle Sicherheit und auch Ihr Vermögen wird angezapft. Grundsätzlich gilt: Es gibt ein Schonvermögen, das nicht angetastet werden darf. Das Problem: Ob 10.000, 50.000 oder 75.000 € angemessen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Hierbei wird darauf abgestellt, wie lange Sie bereits berufstätig sind und welches Vermögen Sie dabei aufbauen konnten. Wie hoch Ihr Schonvermögen ungefähr ein wird, können Sie hier berechnen.

Rechtzeitig vorsorgen

Wie können Sie nun die „Pflege-Bombe“ mit einer privaten Vorsorge rechtzeitig entschärfen und finanzielle Sicherheit für sich dauerhaft herstellen? Am besten natürlich durch eine Versicherung. Es gibt private Pflegekostenversicherungen, die zumindest einen Großteil der Zusatzkosten tragen und damit bei der privaten Vorsorge helfen. Zum einen ist das für Ihren Rentenplan die Pflegetagegeldpolice, bei der ein fester Tagessatz gezahlt wird, wenn der Versicherte gepflegt werden muss. Zum anderen sind das die Pflegekostenpolicen als Renten-Vorsorge, die einen Teil der Differenz zwischen gesetzlicher Leistung und den tatsächlichen Kosten erstattet oder einen Zuschlag zu den festgesetzten gesetzlichen Leistungen zahlt, den Sie selbst festlegen können.
13.04.2012
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Foto: Franz Pfluegl - Fotolia.com
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