Versicherungsschutz und Auslandseinsatz
Gut geschützt im Ausland arbeiten
Im Ausland arbeiten, entsandt vom eigenen Chef und mit der Sicherheit versehen, wieder nach Deutschland zurückkommen zu können: Wer wünscht sich das nicht als mobiler Mensch?
Beim Thema Versicherungen ist allerdings ein wenig Vorsicht geboten, denn einige Stolperfallen drohen. Grundsätzlich gilt für die Sozialversicherungen: Innerhalb der EU und für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz regeln Rechtsvorschriften, dass die Sozialversicherung entsprechend den Landesvorschriften bestehen bleibt, und keine Doppelversicherungen bestehen. In anderen Ländern allerdings müssen Arbeitnehmer klären, ob und in welchem Umfang sie sozialversicherungspflichtig sind, und ob in Deutschland weiterhin Versicherungspflicht besteht.
Stolperfalle Krankenversicherung
Problematisch kann es jedoch werden, wenn die Krankenversicherung benötigt wird. Zwar haben die gesetzlichen Krankenversicherungsträger Abkommen, die die Übernahme von Behandlungskosten in einigen Ländern regeln, aber nicht immer ist damit gewährleistet, dass auch tatsächlich alle Kosten wie zu Hause übernommen werden. Sinnvoller ist eine private Auslandskrankenversicherung, wobei die normalen Urlaubspolicen jedoch nicht reichen, da sie oft nur einen Schutz von bis zu 60 Tagen vorsehen. Entsandte müssen dagegen einen speziellen Schutz abschließen, vor allem, wenn der Auslandsaufenthalt auf mehr als 1 Jahr angelegt ist. Auch Privatversicherte sind bei einem dauerhaften Wechsel ins Ausland nicht automatisch über ihre bisherige Versicherung krankenversichert. Der Vertrag wird in aller Regel nur fortgeführt werden können, wenn das mit dem Versicherer vereinbart ist.
Rundumsorglos-Schutz nicht immer optimal
Für ins Ausland entsandte Mitarbeiter werden von vielen Versicherungen Rundum-Sorglos-Pakete angeboten. Allerdings ist es sehr wichtig, dass der Leistungsumfang genau geprüft wird. Viele Zusatzleistungen in den Paketen – wie Gepäckversicherungen, Notfall-Assistance oder Unfallversicherungen – sind überflüssig oder ohnehin über andere Policen mitversichert. Ob eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Auslandsaufenthalt sinnvoll ist, verrät ein Blick in den Vertrag – dort kann der Schutz für längere Aufenthalte durchaus ausgeschlossen sein.
Schutz vor Ort sichern!
In Zweifelsfalle ist es dann sinnvoller, vor Ort einen Vertrag abzuschließen, der im Notfall auch unberechtigte Ansprüche abweisen würde – gerade im Ausland mit seinen unbekannten Rechtsvorschriften ein unschätzbarer Vorteil. Hausratversicherungen werden in aller Regel im Ausland nicht von großem Nutzen sein, da sie nur bei vorübergehenden Aufenthalten und dann auch nur unter bestimmten Voraussetzungen Schutz bieten. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, einfach vor Ort einen Versicherer zu suchen, der für die neue Unterkunft einen adäquaten Schutz anbietet.
Anzeige:
