Freitag, 18.05.2012 19:02 Uhr
Im Fokus:

Selbstständige und Hartz IV

Weg in die gesetzliche Kasse ist verschlossen

Nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (AZ: L 16 KR 329/10 B ER) können ehemalige Selbstständige, die privat krankenversichert waren, nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn sie Hartz-IV-Leistungen erhalten.
Selbstständige und Hartz IV Weg in die gesetzliche Kasse ist verschlossen
Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei Beantragung der Unterstützungsleistungen noch selbstständig waren oder nicht. In dem Fall hatte ein Selbstständiger seinen privaten Krankenversicherungsschutz verloren und war danach nicht mehr versichert. Nachdem er seine selbstständige Tätigkeit aufgegeben hatte, beantragte er Hartz IV und wollte sich in der gesetzlichen Kasse versichern. Die Krankenkasse lehnte eine Aufnahme jedoch ab und begründete dies mit dem Verweis auf die seit 2009 bestehende Krankenversicherungspflicht damit, dass sich der Mann in der privaten Krankenversicherung hätte versichern müssen. Das Gericht stellte sich auf die Seite der Kasse: Entscheidend sei, dass der Mann zuletzt privat versichert gewesen sei. Er habe dann die Möglichkeit, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln, aber keinen Anspruch auf Aufnahme in der gesetzlichen Kasse. Sollte er in den Basistarif wechseln, muss die Agentur für Arbeit mit einem Zuschuss den Grundschutz in der privaten Krankenversicherung sicherstellen.
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Wechsel in den Basistarif möglich

Der Basistarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und ist der einzige Tarif, dessen Prämienhöhe sich nicht nach dem individuellen Gesundheitszustand richtet, sondern lediglich nach dem Einstiegsalter und dem Geschlecht des Versicherten.
Darüber hinaus dürfen die Versicherungsunternehmen potenzielle Kunden nicht aufgrund ihres Gesundheitszustands ablehnen oder entsprechende Risikozuschläge berechnen, wie es bei den normalen Tarifen in der privaten Krankenversicherung üblich ist. Der Gesetzgeber hat für den Basistarif die Vorgabe gemacht, dass die Prämie nicht die Kosten für den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen darf. Dieser liegt momentan bei knapp 600 Euro und ist damit gedeckelt, was für den Versicherten zwar eine gewisse Kostensicherheit mit sich bringt, aber zum Teil auch dazu führt, dass man ein im Vergleich zu anderen Tarifen in der privaten Krankenversicherung relativ mageres Leistungspaket in Kauf nimmt und dafür trotzdem einen nicht unerheblichen Beitrag zu zahlen hat. Der Basistarif bietet wie die gesetzliche und private Krankenversicherung Selbstbehalte als Option, um die Versicherungsprämie zu drücken. Der Selbstbehalt kann zwischen 300 und 1.200 Euro pro Jahr liegen, wobei ein höherer Selbstbehalt auch immer bedeutet, dass die monatliche Prämie weiter sinkt.
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18.11.2010
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Foto: Marc Roßkothen - aboutpixel.de
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