Freitag, 18.05.2012 19:00 Uhr
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Private Krankenversicherung und Basistarif

Was beim Wechsel zu beachten ist

Anfang 2009 ist mit der letzten Stufe der Gesundheitsreform auch der sogenannte Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt worden. Der Basistarif wurde eingeführt, um sowohl langjährigen Privatversicherten als auch freiwillig gesetzlich Versicherten den Weg zu einer bezahlbaren privaten Krankenversicherung zu eröffnen.
Private Krankenversicherung und Basistarif Was beim Wechsel zu beachten ist
Der Basistarif der PKV orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und ist der einzige Tarif, dessen Prämienhöhe sich nicht nach dem individuellen Gesundheitszustand richtet, sondern lediglich nach dem Einstiegsalter und dem Geschlecht des Versicherten.

Basistarif der privaten Krankenversicherung: Keine Ablehnung möglich

Darüber hinaus dürfen die Versicherungsunternehmen beim Basistarif in der PKV potenzielle Kunden nicht aufgrund ihres Gesundheitszustandes ablehnen oder entsprechende Risikozuschläge berechnen, wie es bei den normalen Tarifen außerderhalb des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung üblich ist. Wer als Arbeitnehmer also über ein entsprechend hohes Gehalt verfügt und in die private Krankenversicherung wechseln möchte, kann sich genauso sicher sein, in den Basistarif aufgenommen zu werden, wie andere freiwillig gesetzlich krankenversicherte Personen oder langjährig Versicherten aus der PKV.

Basistarif: Prämien gedeckelt

Der Gesetzgeber hat für den Basistarif der PKV die Vorgabe gemacht, dass die Prämie nicht die Kosten für den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen darf. Für den Versicherten im Basistarif der PKV bringt das zwar eine gewisse Kostensicherheit mit sich, im Vergleich zu anderen Tarifen in der privaten Krankenversicherung nimmt man aber ein relativ mageres Leistungspaket in Kauf, für das man im Basistarif trotzdem einen nicht unerheblichen Beitrag zu zahlen hat. Der neue Basistarif der PKV steht faktisch jedem offen, der nach dem Gesetz grundsätzlich die Möglichkeit hätte, in der privaten Krankenversicherung versichert zu sein. Wer nach dem 01.01.2009 eine private Krankenversicherung abschließt, kann dagegen jederzeit in den Basistarif wechseln und sogar seine Altersrückstellungen bis zur maximalen Höhe der Altersrückstellungen des Basistarifs mitnehmen.
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Basistarif mit Selbstbehalt: Option zum Sparen?

Der Basistarif bietet – wie die gesetzliche und private Krankenversicherung – Selbstbehalte als Option, um die Versicherungsprämie zu drücken. Der Selbstbehalt im Basistarif der privaten Krankenversicherung kann zwischen 300 und 1.200 Euro pro Jahr liegen, wobei ein höherer Selbstbehalt auch immer bedeutet, dass die monatliche Prämie weiter sinkt. Darüber hinaus kann man im Basistarif der PKV wie ein gesetzlich Versicherter natürlich auch noch Zusatzversicherungen abschließen, um die Bereiche Zahnersatz, Krankentagegeld, Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Einzelbettbelegung besser zu versichern, als es der Basistarif der PKV vorsieht.

Tipp: Mehr zum Thema Selbstbehalt und den Alternativen in der PKV erfahren Sie hier.

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Zurück aus dem Basistarif der PKV in einen "normalen" Tarif der privaten Krankenversicherung?

Viele Wechselwillige fragen sich natürlich, ob man aus dem Basistarif der PKV auch wieder in einen anderen Tarif der privaten Krankenversicherung wechseln kann. Innerhalb der privaten Krankenversicherung ist ein solcher Wechsel durchaus möglich, jedoch muss man sich beim Wechsel aus dem Basistarif in einen regulären Tarif der PKV darauf einstellen, dass der Versicherer dann eine Gesundheitsprüfung ansetzt. Darüber hinaus ist es denkbar, dass für entsprechende Leistungen, die über den Basistarif der PKV hinaus gehen, Prämienaufschläge gefordert werden können. Auch gewisse Leistungsausschlüsse sind – anders als im Basistarif – denkbar.
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18.11.2010
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