Private Krankenversicherung
Medizinische Notwendigkeit entscheidend
Wenn es mit der privaten Krankenversicherung Streit um die Frage gibt, ob eine Behandlung oder ein Medikament erstattet werden muss, dann ist der Maßstab die medizinische Notwendigkeit. Denn nur, was medizinisch notwendig ist, muss von der privaten Krankenversicherung auch bezahlt werden.
Dabei muss jeweils im Einzelfall entschieden werden, was medizinisch notwendig ist und was nicht. Das Landgericht München hatte sich z. B. mit der Frage zu befassen, ob die sogenannte MARS-Therapie medizinisch notwendig ist. Diese Therapie unterstützt als Blutentgiftungsverfahren die Reinigungsfunktion der Leber außerhalb des Körpers. Mit diesem Verfahren kann Menschen geholfen werden, die körperlich beeinträchtigt werden, weil Giftstoffe im Körper nicht in die Leber transportiert und dort abgebaut werden. Nach einer Entscheidung des Landgerichts München (AZ: 25 O 16586/05) ist diese Therapie jedoch nicht medizinisch notwendig im Sinne der Versicherungsbedingungen, so dass die privaten Kassen die Kosten nicht übernehmen müssen. Weiter führten die Richter aus, dass die genaue medizinische Wirksamkeit dieser Leberdialyse wissenschaftlich nicht nachgewiesen sei. Damit müssen die Kassen die Kosten grundsätzlich nicht übernehmen. Betroffene sollten vorab klären, ob ihre private Krankenversicherung die Kosten ggf. trägt.
Psoriasis-Erkrankung: Müssen die Kosten für den Einsatz eines gepulsten Farbstofflasers übernommen werden?
Wer unter einer Hauterkrankung in Form einer Psoriasis leidet, bekommt vom Arzt oft den Ratschlag, eine Therapie mit einem gepulsten Farbstofflaser durchzuführen. Dabei wird mit dem Laser punktuell eine Therapie an den erkrankten Hautstellen durchgeführt. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (AZ: 2 O 10402/08) muss die private Krankenversicherung die Kosten einer solchen Therapie jedoch nicht übernehmen, wenn die Psoriasis stark ausgebreitet ist. Denn aus medizinischer Sicht stehen in einem solchen Fall andere und bessere Methoden zur Verfügung. Ist das aber der Fall, steht der Nutzen der Behandlung in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem Aufwand, und die medizinische Notwendigkeit ist nicht gegeben. Das aber wäre Voraussetzung für eine Verpflichtung der Krankenversicherung zur Kostenübernahme.
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Rücktransport ist nicht immer zu bezahlen
Wer auf Kosten seines Krankenversicherers aus dem Ausland nach Hause transportiert werden möchte, muss beweisen, dass wegen des Krankheitsbilds oder eventueller medizinischer Unterversorgung eine Heilbehandlung im Ausland nicht durchgeführt werden kann und eine anschließende stationäre Heilbehandlung erfolgt. Darüber hinaus muss der Transport notwendig sein und die medizinische Lage des Versicherten berücksichtigt werden. So kann eine private Krankenversicherung nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ: I-4 U 175/09) nicht zum Rücktransport und zur Kostenübernahme verpflichtet sein, wenn ärztlicherseits medizinische Gefahren befürchtet werden. In dem Fall gingen die Ärzte bei einem Transport von neurologischen Ausfallerscheinungen aus, so dass ein Rücktransport nicht infrage kam.
Lasik-Operation: Immer wieder Streit um medizinishce Notwendigkeit
Immer wieder beschäftigen sich Gerichte mit der Frage, ob eine Augenkorrektur mittels einer Lasik-Operation medizinisch notwendig ist, und die Kosten damit von der privaten Krankenversicherung erstattet werden müssen. Das Landgericht Köln (AZ: 23 S 50/08) hatte jetzt über den Fall einer 19-jährigen Versicherten zu entscheiden, die sich ihren Augenfehler korrigieren lassen wollte. Die Versicherung wollte die Kosten nicht tragen und bekam vor Gericht Recht. Mit 19 Jahren besteht nach Meinung der Richter noch kein stabiler Zustand bezüglich der Kurzsichtigkeit, so dass nach ein paar Jahren erneut von einer Kurzsichtigkeit auszugehen ist, die dann - da die Operation in der Regel nicht wiederholt werden kann - nicht nochmals ausgeglichen werden kann. Deshalb ist bei der jungen Versicherten medizinische Notwendigkeit zu verneinen, so dass die Kasse nicht zahlen muss.
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