Freitag, 18.05.2012 18:59 Uhr
Im Fokus:

Private Arbeitslosenversicherung

Sinnvolle Absicherung oder rausgeschmissenes Geld?

In der letzten Wirtschaftskrise wurde vielen Menschen klar, wie schnell der Job weg sein kann. Viele fragen sich deshalb: Wie würde es nur finanziell weitergehen, wenn ich plötzlich den Job verliere? Private Arbeitslosenversicherungen scheinen die Lösung für dieses Problem zu sein.
Private Arbeitslosenversicherung Sinnvolle Absicherung oder rausgeschmissenes Geld?
Denn Sie bieten Zusatzleistungen zu den schmalen staatlichen Leistungen. Als Empfänger des Arbeitslosengeldes erhält man schließlich nur noch 60 Prozent des letzten Nettogehaltes. Im Falle von Arbeitslosengeld II (besser bekannt als Hartz IV) wären die Einnahmen sogar noch weitaus geringer. Dennoch wird man Monat für Monat die laufenden Kosten für Wohnung, Auto etc. decken müssen. Eine Rechnung, die einfach nicht aufgeht und daher zwangsweise zu finanziellen Problemen führt.

Privater Schutz gegen die Folgen der Krise?

Speziell Ende der 90er Jahre haben Versicherungsgesellschaften erkannt, wie viele Bundesbürger sich eine Absicherung vor der Arbeitslosigkeit wünschen. Es führte zwangsweise zu einer Flut an passenden Versicherungsangeboten. Im neuen Jahrtausend kam es zwar wieder zu einem Rückgang, aber dennoch sind die privaten Arbeitslosenversicherungen noch immer ein großes Thema. Die Leistung erscheint auf dem ersten Blick auch wirklich vielversprechend. Der Versicherungsgeber übernimmt die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und dem letzten Nettogehalt, so dass man den vorherigen Lebensstandard nicht reduzieren muss und nicht in Geldnot gerät. Eine private Arbeitslosenversicherung wird daher oft wie ein Sorglospaket betrachtet. Leider aber ist auch hier nicht alles Gold was glänzt.

Genau rechnen!

Dass die Versicherungsangebote einen kleinen Haken haben müssen, ist eigentlich naheliegend. Schließlich ist die Gefahr einer plötzlichen Arbeitslosigkeit in der heutigen Zeit relativ hoch. Und eine hohe Gefahr schlägt sich immer in hohen Versicherungsprämien oder in mangelnden Leistungen nieder. Genauso verhält es sich auch bei der Arbeitslosenversicherung. Die Stiftung Warentest hat bereits im Jahre 2004 festgestellt, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis hier einfach nicht stimmt. Möchte man im Bedarfsfall (womit lediglich eine unverschuldete Kündigung gemeint ist) eine Leistung in Höhe von 800 Euro monatlich erhalten, wäre eine Versicherungsprämie von rund 96 Euro je Monat zu zahlen. Diese Beitragszahlung würde auch während des Leistungsbezuges fällig sein, so dass nur 704 Euro übrig bleiben. Im gesamten Leistungszeitraum von einem Jahr wäre also eine Leistung von 8.448 Euro möglich. Würde man auf einen solchen Versicherungsschutz verzichten und die 96 Euro monatlich einfach sparen, hätte man die 8.448 Euro bereits nach knapp sieben Jahren zusammengespart.
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Haken im Kleingedruckten

Während die finanzielle Leistung also schon einmal anzuzweifeln ist, verhält es sich hinsichtlich der Versicherungsbedingungen nicht viel anders. Für gewöhnlich muss man bereits zwei Jahre versichert gewesen sein, bevor man eine Leistung beanspruchen kann. In der Anfangszeit ist eine solche Versicherung also zunächst kaum von Vorteil. Ähnlich verhält es sich im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses, weil der Versicherungsschutz hier meistens nicht greift. Gerade in der heutigen Zeit, wo immer mehr befristete Arbeitsverhältnisse eingegangen werden, ist solch ein Ausschluss von großem Nachteil. Und auch die Beschränkung des Versichertenalters auf das 55. Lebensjahr ist negativ zu betrachten.

Das Fazit

Im Ergebnis ist der Nutzen einer privaten Arbeitslosenversicherung also eher zweifelhaft. Einzig und allein die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine sinnvolle Absicherung vor den finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit – allerdings nur im Falle einer Erkrankung oder Verletzung. Wer sich darüber hinaus zusätzlich schützen möchte, sollte einfach finanzielle Rücklagen schaffen und per Geldanlage mit gutem Zinssatz das Kapital wachsen lassen.
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20.02.2012
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