Kranken- und Pflegeversicherung Steuern sparen durch das Vorauszahlungsmodell

Seit dem Jahr 2010 sind die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar – und zwar in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden. Daraus ergeben sich für die Steuererklärung wichtige Aspekte.
Denn ein Steuervorteil ist auch dann möglich, wenn die Beiträge im Voraus für kommende Jahre gezahlt werden. Absetzbar sind Vorauszahlungen bis zur 2,5-fachen Höhe des laufenden Jahresbeitrages. Und das kann sich steuerlich aus verschiedenen Gründen lohnen.

1. Hohe Steuerersparnis bei überdurchschnittlichem Einkommen

Wer zum Beispiel jährlich ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro verdient und 4.800 Euro für seine private Krankenversicherung zahlt, erzielt dadurch seit 2010 ungefähr einen Steuervorteil von 1.700 Euro, wenn die Beiträge zu 80 Prozent steuerlich absetzbar sind. Bekommt der Arbeitnehmer im Beispiel im Jahr 2018 einen Bonus von 20.000 Euro, muss er nach Abzug der Versicherungsbeiträge 76.160 Euro versteuern. Rechnerisch wird damit auf den Bonus eine Steuerbelastung von 8.862 Euro und damit der Spitzensteuersatz fällig.

Leistet der Arbeitnehmer jetzt aber eine Vorauszahlung auf seine Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 12.000 Euro, drückt er sein zu versteuerndes Einkommen auf 66.560 Euro, wenn wiederum 80 Prozent der Beiträge anerkannt werden. Fällig werden dann 20.871 Euro Steuern. Die Krankenversicherungsbeiträge bringen damit auf einen Schlag eine Steuerersparnis von 4.253 Euro – die ist unter dem Strich genauso hoch wie die Steuervorteile der einzelnen Jahre.

2. Die Vorauszahlung wirkt in den Folgejahren nach

In den Jahren 2019 und 2020 aber profitiert der Arbeitnehmer davon, dass er seine übrigen Versicherungsbeiträge − zum Beispiel für eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung – steuerlich geltend machen kann. Das wäre ausgeschlossen, wenn er seine Krankenversicherungsbeiträge jährlich zahlen würde. Denn dann würden diese die zur Verfügung stehenden Freibeträge von 1.900 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) vollständig ausfüllen. Durch die Vorauszahlung belasten jedoch keine Krankenversicherungsbeiträge das Budget, und der Arbeitnehmer kann in beiden Jahren jeweils 1.900 Euro für seine anderen Versicherungen absetzen. Der Steuervorteil: jeweils 850 Euro.

Nach Oben
<< Zurück
Modell-Foto: colourbox.com