

Familienplanung und Krankenkasse
Einfrieren von Samenzellen wird nicht bezahlt
Das Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 26/09) hat entschieden, dass gesetzliche Krankenversicherungen unabhängig von den Umständen des Einzelfalles nicht die Kosten für das Einfrieren von Ei- oder Samenzellen für eine spätere künstliche Befruchtung tragen müssen.
Denn diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass dem Versicherten aufgrund einer Krebsbehandlung Unfruchtbarkeit droht. In dem Fall ging es um einen Mann, der an Krebs erkrankt war. Da die anstehende Therapie Unfruchtbarkeit zur Folge haben könnte, ließ er seine Samenzellen einfrieren und wollte die Kosten von mehr als 600 Euro jährlich von seiner Krankenversicherung erstattet bekommen. Die lehnte jedoch ab und setzte sich damit vor Gericht durch. Die Begründung: Das Einfrieren von Samenzellen ist keine Krankenbehandlung, weil es die normale Zeugungsfähigkeit des Versicherten nicht wiederherstellt. Auch gehört das Einfrieren der Samenzellen nicht zu einer zum Teil erstattungsfähigen künstlichen Befruchtung, weil sie ihr vorgelagert ist.
Altersgrenze für künstliche Befruchtung
In einem anderen Fall wollten ein 60-jähriger Mann und seine (unfruchtbare) 37-jährige Frau sich durch eine künstliche Befruchtung doch noch ihren Kinderwunsch erfüllen. Die in Anspruch genommene Krankenkasse lehnte den Kostenerstattungsantrag unter Hinweis auf die bestehende Regelung ab, nach der Eheleute seit dem 1.1.2004 nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Mannes Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung gegen ihre Krankenkasse haben. Der Mann fühlte sich dadurch diskriminiert, das Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 10/ 06 R) sah in dieser Altersbeschränkung jedoch keinen Verstoß gegen das Grundgesetz und gab der Krankenkasse Recht.
Anzeige:

LESEN SIE AUCH
Wer als unfruchtbarer Mann eine künstliche Befruchtung seiner Frau mit einem Fremdsamen wünscht, kann die Kosten dafür nicht vom privaten Krankenversicherer ersetzt bekommen..
...mehr
Wenn Paare keine Kinder bekommen können, steht oft eine künstliche Befruchtung im Raum. Steuerlich können die Kosten nur dann als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden,.
...mehr
Anzeige
Mit dieser genialen Alternative zum Tagesgeldkonto passiert Ihnen dies: Sie steigern Ihre Rendite um + 400 %! Jetzt kostenlos testen!
Das Niedersächsische Finanzgericht (9 K 231/07) hat entschieden, dass die wegen einer inoperablen Sterilität des Ehemannes verursachten Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung.
...mehr
Foto: Alexandr Mitiuc - Fotolia.com
Anzeige:
Die beliebtesten Downloads
Anzeige
Ein "sehr gut" für Sie!

Sie brauchen einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit! Warum sichern Sie sich den nicht beim
Testsieger HUK 24 (Note "sehr gut" von Finanztest)? Sie erhalten ...
- volle Leistungen schon ab 50% Berufsunfähigkeit
- weltweiten Versicherungsschutz
- auf Wunsch Anpassung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Top-Versicherungsbedingungen wie Verzicht auf abstrakte Verweisung
Und diese Top-Leistungen erhalten Sie zu günstigen Prämien: Ein 30-jähriger Kaufmann bekommt 1.000 Euro Rente bereits ab 34,22 Euro im Monat.
Ihr kostenloser Newsletter
Anzeige:
Anzeige:
Lassen Sie Ihr Geld nicht länger auf Ihrem Tagesgeldkonto verrotten! Die neue Strategie: Mit „GeVestment ETF“ realisieren Sie
mehr als 7% Rendite im Handumdrehen.
Jetzt kostenlos testen!
Das ist Ihre sichere Rente Sie zahlen einmal Geld ein und bekommen eine garantierte Rente.
Ihr Plus: Top-Rendite durch die
besten Fonds. Und:
Ihr Kapital bleibt verfügbar!
Worauf warten Sie? Jetzt informieren!
NEU: 1000 € anlegen mit 5,4 % Rendite im 1. Jahr Für 1000 € erhalten Sie jetzt 5,4 % Rendite im 1. Jahr: Jetzt einfach rentabler anlegen!
Hier Konto eröffnen!
Ihr Vorsorgelexikon
Versicherung und Vorsorge von A bis Z
.