Doppelt hält besser? Von wegen!
Gefährliche Doppelversicherungen
Doppelt hält besser, denkt sich mancher Verbraucher und versichert sich über. In vielen Fällen ist das ohne Belang, etwa bei einer privaten Rentenversicherung. Vor allem bei Risiko-Versicherungen hingegen sind Überversicherungen problematisch – und sorgen für Stress mit der Versicherung.
Beispiel
private Krankenversicherung: Alle Leistungen können nur einmal bei einem Versicherer abgerechnet werden – alles andere ist strafbarer Betrug. Und auch bei der
privaten Haftpflichtversicherung ist eine Überversicherung nicht möglich – ein möglicher Schaden wird einmal beglichen, und weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Auch bei der
Rechtsschutzversicherung kommt man mit dem Grundsatz "viel hilft viel" nicht weiter, denn die Kostenübernahme für einen Prozess kann immer nur von einer Versicherung verlangt werden. Viele Policen bedeuten also nicht, dass im Prozess viele Anwälte herangezogen werden können. Und bei der
Hausratversicherung sowie bei der
Wohngebäudeversicherung gilt: Jeder kann sich so gut versichern, wie er es für nötig hält. Tatsächlich müssen alle Versicherer zusammen den Schaden nur einmal zahlen.
Risikolebensversicherung: "Grenzenlose" Absicherung möglich
Bei anderen Versicherungen kann man tatsächlich zum Policensammler werden. So können
Risikolebensversicherungen praktisch grenzenlos abgeschlossen werden – es gibt keine Höchstgrenze, bis zu der man sich versichern kann. Manchmal kann es sogar sinnvoll sein, verschiedene Policen abzuschließen. Denn die Praxiserfahrung zeigt, dass drei Lebensversicherungen bei drei verschiedenen Gesellschaften über jeweils 100.000 Euro leichter zu bekommen sind als eine über 300.000 Euro. Der Grund: Höhere Versicherungssummen werden beim Antrag in aller Regel umfassender geprüft.
Vorsicht beim Antrag
Allerdings darf man nicht über die Antragsfalle stolpern: Denn wenn Sie Versicherungsschutz beantragen, während Sie woanders schon versichert sind, müssen Sie das angeben, wenn – was der Regelfall ist – im Antrag danach gefragt wird. Wer das vergisst oder absichtlich verschweigt, der kann den Schutz komplett verlieren, wie ein Urteil zu einer Unfallversicherung zeigt. In dem vor dem Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 331/05) verhandelten Fall hatte ein Mann einen Schutzbrief eines Automobilclubs mit einer Unfallversicherung und gleichzeitig eine weitere Unfall-Police abgeschlossen. Der Mann hatte nach einem Unfall keine Leistungen seiner privaten Unfallversicherung erhalten. Die Begründung unter anderem: Der Mann habe seinen Schutzbrief unerwähnt gelassen, der ebenfalls eine Unfallversicherung enthielt. Das sei eine arglistige Täuschung, die einen Rücktritt des Versicherers ermöglicht – und damit wäre die Assekuranz von der Leistung frei. Die Versicherung verlor vor Gericht am Ende dann zwar, aber der Streit zeigt, wie rigoros Versicherer das Verschweigen von Parallelversicherungen ahnden wollen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Höchstgrenzen beachten
Auch die
Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine gefährliche Police für Verbraucher mit Hang zur Überversicherung. Sie können zwar so viele Berufsunfähigkeitsverträge abschließen, wie Sie wollen, wenn Sie gegenüber allen Versicherern mit offenen Karten spielen. Im Invaliditätsfall darf die Rente aus allen Verträgen jedoch nicht höher sein als das letzte Nettoeinkommen, denn der Versicherungsschutz darf Sie nicht besser stellen als das Arbeitseinkommen. Alles darüber hinaus wird nicht ausgezahlt, sondern meist nur als Beitragserstattung zurückgezahlt.