Zahnzusatzversicherungen
Wie sinnvoll ist der Abschluss?
Vor allem bei Zahnersatz sind Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte sehr beliebt. Denn die Kassenleistungen sind meist dürftig – Tendenz wohl eher sinkend. Aber was ist wichtig beim Abschluss der Versicherung? Die wichtigsten Kriterien haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Interessenten sollten vor allem darauf achten, was eigentlich in welcher Höhe bezuschusst wird. Von der gesetzlichen Kasse gibt es ja nur noch einen festen Zuschuss, egal, welche Versorgung gewählt wird. Die Höhe richtet sich immer nach den Kosten, die für eine medizinisch ausreichende Versorgung entstehen – der Basisschutz ist also durch die Kasse gewährleistet.
Basisschutz der Kasse ergänzen
Die Kosten für aufwändigeren Ersatz müssen die Versicherten selbst ragen oder eben eine Zusatzversicherung abschließen, die die Kosten trägt. Und hier ist zunächst die Frage, was die Zahnzusatzversicherung genau bezahlt. Denn geworben wird oft mit Floskeln wie "100 % Kostenübernahme". Entscheidend ist natürlich, wovon 100 % übernommen werden. Manche Versicherer ergänzen den Kassenanteil um einen Betrag X, andere übernehmen einen festgelegten Prozentsatz der Gesamtrechnung und ziehen davon den Kassenanteil ab. Die 2. Variante ist dabei die empfehlenswerte. Denn jeder Versicherte weiß dann, dass er insgesamt 70 % oder 80 % des Rechnungsbetrages erstattet bekommt – und 20 % bis 30 % selbst zahlen muss. Dagegen ist ein Zuschuss zur Kassenleistung eben immer abhängig von der Kassenleistung. Ist die bei einer teuren Leistung gering, nützt die Zusatzversicherung wenig, weil dann auch der Zuschuss gering ausfällt.
Was genau ist versichert?
Interessant ist bei der Wahl der richtigen Zusatzversicherung für Zahnersatz auch, was genau als Zahnersatz gilt. Brücken und Kronen werden in aller Regel bezahlt, bei Inlays, Implantaten und sogenannten Suprakonstruktionen sieht es schon anders aus. Hierbei gilt: Je mehr Leistungen erstattungsfähig sind, umso besser. Leistungseinschränkungen sollten nicht hingenommen werden. So werden bei den Zusatzversicherungen oft Verblendungen an den hinteren Zähnen nicht oder nur zum Teil erstattet, und auch die Zahnarzthonorare sind gelegentlich auf den 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschränkt. Solche Leistungseinschränkungen schmälern den Schutz erheblich. Besser sind Tarife mit möglichst uneingeschränkten Leistungen.
Wartezeiten beachten – rechtzeitig versichern
Ganz wichtig bei Vertragsabschluss: Die Leistungspflicht wird in den Verträgen oft beschränkt. Im Idealfall übernimmt der Versicherer nach einer Wartezeit von 8 Monaten alle anfallenden Kosten. Andere Verträge sehen vor, dass erst nach einigen Jahren alle Rechnungen erstattet werden. Bis dahin gelten Übergangsregelungen, die pro Jahr eine Obergrenze festlegen, bis zu der Zahnersatz erstattet wird. Auf jeden Fall sollten unfallbedingte Maßnahmen immer und ohne Wartezeit erstattet werden. Ein besonderes Bonbon kann ein Vertrag sein, der neben dem Zahnersatz noch weitere Leistungen erstattet. Infrage kommen Prophylaxeleistungen, die Kostenerstattung für Aufbissschienen oder kieferorthopädische Behandlungen – immer unter der Voraussetzung, dass die gesetzliche Kasse die Kosten nicht erstatten muss.
Vorsicht beim Versichererwechsel
Sie haben bereits eine Zahnzusatzversicherung, sind aber mit den Leistungen oder dem Preis nicht zufrieden und wollen wechseln? Grundsätzlich können Sie einen bestehenden Vertrag zum Jahresende wechseln, allerdings beginnen beim neuen Versicherer die Wartezeiten erneut, und die Leistungen sind in den ersten Jahren meist beschränkt. Kalkulieren Sie das mit ein, insbesondere, wenn Behandlungen anstehen.