Zahnversicherung
Zusatzschutz für bezahlbaren Zahnersatz
Seit einigen Jahren zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch bestimmte Festsätze für den Zahnersatz. Die Folge: Gerade bei aufwändigem und teurem Zahnersatz bleiben Sie auf einem Großteil der Kosten sitzen, denn die Finanzierungslücke nach der Zahnlücke liegt meist bei 30 bis 50 %.
Aus diesem Grund gehört die Zahnversicherung zu den Zusatzpolicen, die für sehr viele Versicherte lohnend sind.
Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?
Der Zuschuss der gesetzliche Krankenversicherung richtet sich beim Zahnersatz ausschließlich nach dem diagnostischen Befund. Mit diesem Befund stellt der Zahnarzt fest, welcher Defekt vorliegt. Nach diesem Defekt richtet sich die sogenannte Regelversorgung. Diese Regelversorgung orientiert sich dabei an medizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Damit wird sichergestellt, dass Sie zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz bekommen, die dem Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse entspricht.
Zuschuss erhöht sich bei regelmäßigem Zahnarztbesuch
Für den entsprechenden Befund (z.B. "fehlender Zahn") wird dann ein Fixbetrag von Summe X festgelegt – und von diesem Betrag erhalten Sie 50 bis 60 %, je nachdem, wie regelmäßig Sie in den letzten 5 Jahren beim Zahnarzt waren. Wer es schafft, diese lückenlose Vorsorge sogar über die letzten 10 Jahre vor der Behandlung nachzuweisen, kann den Zuschuss auf 65% aufstocken, was jedoch immer noch für eine Lücke von 35% der Kosten für eine sehr günstige und oftmals nicht sonderlich komfortable Lösung mit sich bringt.
Freie Behandlungswahl
Auch wenn die Höhe des Zuschusses nur an einfachen Lösungen bemessen wird, bringt diese Lösung auch Vorteile. Sie können auch bei teurerem Zahnersatz mit einem Festzuschuss rechnen, während die Kassen sich früher bei aufwändigeren und teureren Lösungen oft sperrten. Und genau hier kommt die Zahnversicherung ins Spiel. Denn sie deckt die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten der Behandlung und dem Festzuschuss der Kasse ab.
Welche Leistungen werden von der Zahnversicherung übernommen?
Das Leistungsspektrum der Zahnversicherung reicht vom einfachen Basisschutz bis hin zu einer umfangreichen Kostenübernahme. Es gibt Tarife, die lediglich die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung aufstocken und dafür sorgen, dass man für die günstigen Lösungen aus dem Leistungskatalog geringere Eigenleistungen zu tragen hat. Hier ist eine Zahnversicherung eher nicht sinnvoll, weil die verbleibenden Restkosten überschaubar sind, so dass dafür nicht unbedingt eine Versicherung benötigt wird. Anders bei teuren Behandlungen. Hier gibt es Zahnversicherungen, die die höheren Kosten für medizinisch anspruchsvollere Lösungen zumindest teilweise übernehmen. Sind solche Behandlungen gewünscht, ist die Zahnversicherung eine gute Lösung, damit auch größere Gebiss-Sanierungen die Haushaltskasse nicht unnötig belasten.
Wie teuer sind Zahnzusatzversicherungen?
Die Kosten für einen bestimmten Tarif hängen im Normalfall vor allem vom Alter des potenziellen Kunden ab, denn da im Alter das Risiko steigt, bald Zahnersatz zu benötigen, steigen natürlich auch die Beiträge entsprechend. Wer also relativ früh beginnt, eine Zahnversicherung in Anspruch zu nehmen, kann mit recht niedrigen Beiträgen rechnen, die je nach Tarif von 4 und 5 Euro bis 40 Euro monatlich betragen können, wobei die Obergrenze im Normalfall nur für wirklich leistungsstarke Tarife gilt, die bis zu 85% des Rechnungsbetrags für höherwertigen Zahnersatz übernehmen.
Kostenübernahme begrenzt
Manche Zahnversicherungen bieten zudem Tarife an, die in den ersten Jahren zu Mehrkosten führen können, falls man dann bereits Zahnersatzleistungen in Anspruch nehmen muss. Um Missbrauch zu vermeiden, werden nämlich die Leistungen in den ersten Jahren des Öfteren gestaffelt, und es gibt bestimmte Maximalbeträge, die in diesen Fällen gelten. Alle Kosten für Zahnersatz, die bei einer Behandlung in dieser Zeit darüber hinaus gehen, muss man aus eigener Tasche bezahlen. Ausgenommen sind davon fast immer Unfallverletzungen, weil dabei der Missbrauch der Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden kann. Andere Versicherer haben eine generelle Wartezeit in ihre Tarifmodelle eingebaut, so dass man im ersten Jahr oder in den ersten Monaten bis auf Unfallleistungen überhaupt keine Erstattungen von der jeweiligen Zahnzusatzversicherung erhält.
Bekommt jeder eine Zahnversicherung?
Aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung kennt man das Szenario, dass besonders kranke oder auch ältere Personen kaum Chancen haben, aufgenommen zu werden. Dies ist zwar grundsätzlich bei der Zahnversicherung auch so, jedoch gibt es mittlerweile Tarife, die keine Gesundheitsprüfung enthalten, oder bei denen das Höchstaufnahmealter gestrichen wurde, so dass auch Senioren theoretisch eine Zahnversicherung abschließen könnten. In einem solchen Fall wäre natürlich der Versicherungsbeitrag sehr hoch, so dass man sich fragen müsste, ob die Kosten noch im Verhältnis zum Nutzen stehen, den eine solche Zahnversicherung bieten kann.
Vollständige Angaben im Antrag erforderlich
Im Fall der fehlenden Gesundheitsprüfung sollte man übrigens nicht dem Irrtum unterliegen, dass man entsprechende Befunde verschweigen kann, sondern es wird lediglich darauf verzichtet, den Neukunden einer zahnärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Sollte man bereits Befunde von Zahnärzten haben, muss man diese im Fragebogen bei der Beantragung der Versicherung angeben, und diese werden dann auch bei der Ermittlung der Beitragshöhe berücksichtigt. Die fehlende Gesundheitsprüfung einer Zahnzusatzversicherung verhindert also lediglich, dass bei der Untersuchung noch weitere Probleme entdeckt werden, von denen man als Versicherter noch nichts wusste.
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Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung wirklich für jeden?
Die Zahnzusatzversicherung ist eine der Versicherungen, die für sehr viele Personen zum Pflichtprogramm gehören sollte. Dies liegt einfach daran, dass die Wahrscheinlichkeit, später einen entsprechenden Bedarf an Zahnersatz zu haben, sehr hoch ist und von Seiten der gesetzlichen Absicherung eine ziemlich große Versorgungslücke besteht. Wer allerdings noch sehr jung ist und nie Probleme mit der Zahngesundheit hatte, sollte sich überlegen, eine Zahnzusatzversicherung vielleicht erst später abzuschließen, da bei einem entsprechend guten Gesundheitszustand der eigenen Zähne die Versicherungsbeiträge auch mit über 30 Jahren noch sehr niedrig liegen können. Im Regelfall kann man aber sagen, dass jeder, bei dem die Zahngesundheit einen normalen Verlauf nimmt und der einen höherwertigen und damit auch komfortableren Zahnersatz wünscht, eine Zahnzusatzversicherung abschließen sollte.
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