Freitag, 18.05.2012 18:54 Uhr
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Krankentagegeld

Versicherung muss bei Mobbing zahlen

Eine Krankentagegeldversicherung muss auch dann zahlen, wenn ein Versicherter wegen Mobbings krankgeschrieben ist. Das hat das Oberlandesgericht Celle (AZ: 8 U 216/09) in einem Fall entschieden, in dem ein Projektleiter von seinem Vorgesetzten krankenhausreif gemobbt wurde.
Krankentagegeld Versicherung muss bei Mobbing zahlen
Die Versicherung wollte nicht zahlen, denn sie hielt den Mann nicht für generell arbeitsunfähig, sondern gestand lediglich zu, dass er an einer „Arbeitsplatzunverträglichkeit“ leide. Das Gericht sah das jedoch anders. Nach den Versicherungsbedingungen haben Versicherte Anspruch auf Krankentagegeld, wenn sie wegen einer medizinisch notwendigen Behandlung krankgeschrieben sind. Dabei sei es nicht entscheidend, so das Gericht, woher die Arbeitsunfähigkeit rühre. Entscheidend sei, dass jemand seine bisherige Tätigkeit nicht mehr an seinem Arbeitsplatz ausüben könne. Und diese Voraussetzung war im entschiedenen Fall gegeben.
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Kein Krankentagegeld bei Mobbing

Anders sah das das Oberlandesgericht Köln (AZ:5 U 65/08). Wer grundsätzlich arbeitsfähig ist und nur an seinem aktuellen Arbeitsplatz wegen Mobbings nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf Krankentagegeld, denn ein Anspruch auf Krankentagegeld nach den Versicherungsbedingungen setzt eine generelle Arbeitsunfähigkeit voraus – nur dann muss die Versicherung zahlen. Ist jedoch durch das Mobbing nur die Rückkehr zu einem bestimmten Arbeitsplatz verschlossen, liegt keine versicherte Arbeitsunfähigkeit vor.

Wichtigen Schutz nicht vernachlässigen

Auch wenn die Entscheidungen zeigen, dass es beim Krankentagegeld durchaus Grenzfälle gibt, sollten Sie auf den wichtigen Schutz nicht verzichten. Denn eine längere Krankheit geht ins Geld, weil es nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber von der Krankenkasse nur noch Krankengeld gibt: Maximal sind das 90 % des letzten Nettoeinkommens, begrenzt ist die Summe jedoch auf 70 % der Beitragsbemessungsgrenze – das sind rund 90 Euro am Tag. Diese Regelung tut vor allem Gutverdienern weh, denn sie führt zu erheblichen Gehaltseinbußen. Mehr zu dem wichtigen Schutz bei Krankheit erfahren Sie hier!
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11.10.2010
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