Montag, 06.02.2012 22:01 Uhr

Gut versichert in der Selbstständigkeit

Policen für Unternehmer

Die Selbstständigkeit verlangt nach dem passenden Versicherungsschutz. Ohne die richtigen Policen kann man schon bei dem ersten Schadensfall in finanzielle Probleme geraten und die gesamte berufliche wie private Existenz gefährden. Grund genug also, den Versicherungsschutz zu optimieren.
Gut versichert in der Selbstständigkeit Policen für Unternehmer
Oberste Priorität sollte eine Haftpflichtversicherung haben, mit der man sich vor existenzgefährdenden Schadensforderungen absichert. Die Frage ist nur, ob man sich für eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Betriebshaftpflichtversicherung entscheidet. Während letztere lediglich vor Sach- und Personenschäden schützt, ist man mit einer Berufshaftpflichtversicherung zusätzlich auch gegen Vermögensschäden abgesichert. Für Unternehmens- oder Steuerberater, die bei schlechter Beratung für einen entgangenen Gewinn haftbar gemacht werden können, ist solch ein Versicherungsschutz unumgänglich. Vorsicht ist jedoch wegen der verschiedenen Definitionen der Berufshaftpflichtversicherung angebracht. Oftmals wird von einer solchen Versicherung gesprochen, obwohl sie nicht vor Vermögensschäden absichert, und es sich mithin eigentlich nicht um eine Betriebshaftpflichtversicherung handelt.

Rechtsschutz notwendig?

Überhaupt muss der Versicherungsumfang stets genau geprüft werden. Dies zeigt sich beispielsweise auch bei der Rechtsschutzversicherung. Neugründer sind an solch einem Versicherungsschutz häufig interessiert, weil sie im Falle von Vertragsstreitigkeiten mit Kunden abgesichert sein wollen. Doch leider sind solche Fälle in der Regel nicht durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Sollte ein Kunde also seine Rechnung nicht begleichen, ist die Firmenrechtsschutzversicherung in der Regel nutzlos. Eingesetzt werden kann eine solche Versicherung u.a. bei Gerichtsverhandlungen im Steuerrecht, bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten und bei juristischen Auseinandersetzungen um Schadensersatzansprüche. Positiv ist, dass man sich bei vielen Versicherungsgesellschaften das Leistungspaket selber zusammenstellen und so an die eigenen Bedürfnisse anpassen kann.

Schutz gegen zahlungsunfähige Kunden

Möchte man zusätzlich auch vor Forderungsausfällen abgesichert sein, so wäre eine Forderungsausfallversicherung (auch bekannt als Warenkreditversicherung) von Interesse. Sollte ein solcher Versicherungsschutz vorhanden sein und ein Kunde seine Außenstände nicht begleichen, so kann man den Fall der Versicherung übergeben. Diese würde zunächst Inkassomaßnahmen einleiten und so den Kunden möglichst zur Zahlung bewegen. Ist dies nicht möglich, weil der Kunde z. B. wirklich zahlungsunfähig ist, erhält der Unternehmer die ausstehende Zahlung von der Versicherung. Für alle diese Leistungen verlangt der Versicherungsgeber eine Beitragszahlung, die je nach Branchenzugehörigkeit, Umsatz und Vorschäden verschieden hoch sein kann. Daher sollte man die Angebote ausgiebig miteinander vergleichen und ganz in Ruhe entscheiden, ob sich ein solcher Versicherungsschutz wirtschaftlich rechnet.

Policen für kleine und große Unternehmen

Während die drei genannten Versicherungsarten auch für Kleinunternehmer von Interesse sind, richten sich manch andere Firmenversicherungen vorwiegend an größere Unternehmen. So zum Beispiel die Betriebsinhaltsversicherung, wobei es sich quasi um eine betriebliche Hausratversicherung handelt. Abgesichert sind also die kompletten Betriebseinrichtungen, wozu Maschinen und Geräte ebenso zählen wie eingelagerte Waren. Auch wenn sich das Büro bzw. der Geschäftsraum daheim befindet, kann eine solche Versicherung nötig sein. Die private Hausratversicherung kommt schließlich nur für die Schäden in den privaten Räumlichkeiten auf. Sollte das Arbeitszimmer also beispielsweise hin und wieder auch beruflich genutzt werden, fallen die hier entstandenen Schäden in den Bereich der Betriebsinhaltsversicherung.
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Was tun, wenn der Betrieb still steht?

Doch was ist, wenn die Beschädigungen der Geschäftsräumlichkeiten und des Betriebsinhaltes auch mit einem Umsatzverlust verbunden sind? Schließlich wird man während des Wiederaufbaus nicht mehr der beruflichen Tätigkeit nachgehen und daher keine Einnahmen erzielen können. Nichtsdestotrotz aber sind die laufenden Kosten weiterhin zu tragen, und auch der eigene Lebensunterhalt muss gesichert sein. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung wäre in diesem Fall die Rettung. Bei Betriebsunterbrechungen, die aus Feuerschäden, Elementarschäden oder Zerstörungen resultieren, kommt die Betriebsunterbrechungsversicherung für den Rohbetrag (Umsatz-Wareneinsatz und Materialeinsatz = Rohbetrag) auf, so dass die laufenden Kosten weiterhin zu tragen sind.

Wenn Sie ausfallen, hilft die Versicherung

Ergänzend hinzunehmen könnte man eine Betriebskostenversicherung, die für den Rohbetrag aufkommt, wenn der Firmeninhaber wegen einer Krankheit oder eines Unfalls das Unternehmen vorübergehend nicht mehr leiten kann. Sofern kein Stellvertreter vorhanden ist, der im Ernstfall die Betriebsleitung übernimmt, ist eine größere Firma auf die Betriebskostenversicherung ebenso angewiesen wie auf die Betriebsunterbrechungsversicherung.
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29.09.2011
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