Steuererklärung und Bewerbungskosten
Wann sind welche Kosten steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich sind Bewerbungskosten steuerlich absetzbar. Als sogenannte vorweggenommene Ausbildungskosten muss das Finanzamt sie anerkennen – und das gilt unabhängig davon, ob die Bewerbungen selbst zum Erfolg geführt haben oder nicht.
Ebenfalls unwichtig ist es, ob Sie derzeit eine Stelle haben und auf der Suche nach einem neuen Job sind oder ob Sie arbeitslos, selbstständig oder noch in Ausbildung sind und sich auf Jobsuche machen – die Kosten sind als Werbungskosten absetzbar.
Bewerbungskosten richtig verrechnen
Um die Kosten steuerlich richtig anzusetzen, sollten Sie einige Regeln kennen. Die steuerlich abziehbaren Bewerbungskosten sind zunächst als Werbungskosten von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abzuziehen – das gilt vor allem für Bewerber, die aktuell ein Einkommen beziehen. Bei geringeren Einkünften kann es sein, dass die Bewerbungskosten höher sind als die Einnahmen. Dann entstehen sogenannte negative Einkünfte, die mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden – das können beispielsweise Miet- oder Kapitaleinkünfte sein. Gibt es keine anderen Einkünfte, können Sie als Verheirateter die Werbungskosten mit dem Einkommen des Ehegatten verrechnen. Bleibt dann immer noch ein Rest übrig, kann der ins folgende Jahr mitgenommen werden und wird dann mit den Einkünften dieses Jahres verrechnet.
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Was ist absetzbar?
Bei den absetzbaren Aufwendungen für die Bewerbungen dürfen Sie kreativ sein. Absetzbar sind alle Kosten, die rund um eine Bewerbung anfallen können. Das sind zum Beispiel Kosten …
- für ein Passfoto für Briefpapier
- für Porto
- für anfallende Kopien oder Beglaubigungen
- für alle Verbrauchsmaterialien wie Hüllen, Hefter oder Folien
- für alle anfallenden Telefonate, z. B. zur Terminabsprache
- für eigene Stellenanzeigen
- für Zeitungen mit entsprechenden Annoncen
- für Bücher oder Seminare zum Thema Bewerbung
- für den Drucker, mit dem die Bewerbung ausgedruckt wurde
Wenn Sie einmal die Kosten für eine Bewerbungsmappe ermittelt haben, können Sie die auch für weitere Mappen zugrundelegen. In der Regel erkennt das Finanzamt Kosten bis zu 15 Euro pro Bewerbungsmappe aber ohne Nachweise als Pauschale an. Absetzbar sind natürlich auch die Fahrtkosten und alle weiteren Reisekosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung. Dabei werden allerdings keine Kosten erstattet, die Sie für Reisen ausgeben, um sich einen potenziellen Beschäftigungsort einmal vor einer Bewerbung anzuschauen.
Erstattungsmöglichkeiten nicht vergessen
Statt eines Steuervorteils besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich die Kosten erstatten zu lassen. Arbeitgeber machen das oft aus eigenem Antrieb, wer arbeitslos ist, kann aber die Arbeitsagentur um Hilfe bitten. Die Kosten müssen dann nur mit einer Quittung belegt werden, und Sie müssen einen Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung bei der Arbeitsagentur stellen. Erstattet werden dann Bewerbungskosten bis zu einem Höchstbetrag von in der Regel 260 Euro pro Jahr. Solche Erstattungen werden natürlich immer von dem Betrag abgezogen, den man steuerlich geltend machen kann.