Freitag, 18.05.2012 18:44 Uhr
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Steuererklärung

Krankheitskosten steuerlich absetzen

Vor allem gesetzlich Versicherte müssen einen immer größeren Anteil an ihren Krankheitskosten selbst tragen. Wer keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, kann die angefallenen Kosten steuerlich geltend machen. Allerdings müssen bestimmte Spielregeln eingehalten werden.
Steuererklärung Krankheitskosten steuerlich absetzen
Grundsätzlich gilt bei der steuerlichen Anerkennung von Krankheitskosten: Absetzen können Sie alle unmittelbaren Krankheitskosten. Solche Kosten fallen an, wenn es um Ausgaben geht, die eine Krankheit heilen helfen oder erträglicher machen sollen. Nicht absetzbar sind dagegen reine Vorsorgemaßnahmen oder sogenannte mittelbare Krankheitskosten, die Folgen einer Krankheit sind.

Erstattungsansprüche müssen ausgeschöpft sein

Steuerlich absetzbar sind auch nur die Kosten, die nach Abzug aller Erstattungsleistungen von der Krankenkasse oder auch dem Arbeitgeber übrig bleiben. Erstattungsansprüche müssen zudem immer ausgeschöpft werden. Sie können also nicht Ansprüche gegenüber der Kasse oder der Beihilfe des Arbeitgebers verfallen lassen und dafür das Finanzamt zur Kasse bitten. Das gilt übrigens auch für Privatversicherte: Wer Rechnungen nicht einreicht, um z. B. Erstattungsansprüche nicht zu gefährden, kann die Kosten steuerlich nicht geltend machen.

Attest oder nicht Attest?

Nachdem der Bundesfinanzhof die Steuerzahler von der Pflicht befreit hatte, Krankheiten und die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung vor deren Beginn per Attest belegen zu müssen, hat die Bundesregierung diese Steuervereinfachung mit dem "Steuervereinfachungsgesetz 2011" gekippt. Grundsätzlich ist es auch in Zukunft ratsam, zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ein amtsärztliches Attest vorzulegen, dass auf jeden Fall vor Beginn der Behandlung oder der Maßnahme ausgestellt sein muss.

Eigenanteil berücksichtigen

Zudem rechnet das Finanzamt eine sogenannte zumutbare Belastung an, die Sie in jedem Fall selbst tragen müssen: Je nach Familienstand und Einkommen kann diese zumutbare Belastung 1 % bis 7 % des Einkommens ausmachen. Das heißt: Bis zu diesem Betrag fallen Krankheitskosten steuerlich unter den Tisch.

Tipp: Die zumutbare Belastung ist ein Jahresbetrag, der in jedem Steuerjahr aufs Neue erreicht werden muss, um von den Krankheitskosten steuerlich zu profitieren. Sinnvoll ist es deshalb, möglichst viele Maßnahmen in ein Jahr zu legen und die Rechnungen entsprechend zu bezahlen. So summieren sich die Kosten schneller auf, und Sie erreichen eher den Eigenanteil.

Kostenübernahme für Angehörige

Nicht nur Ihre eigenen Krankheitskosten können für Sie steuerliche Vorteile bringen. Auch wenn Sie die Kosten für bedürftige Eltern oder den eigenen Nachwuchs übernehmen, sind die Kosten steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist aber immer, dass die unterstützte Person die Kosten nicht selbst tragen kann. Auch bei diesen Krankheitskosten gilt: Das Finanzamt rechnet eine zumutbare Belastung an, die sich nach Ihrem Einkommen und dem Familienstand ergibt.
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Welche Krankheitskosten absetzbar sind

Wenn grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Krankheitskosten abzusetzen, erkennt das Finanzamt viele Aufwendungen an. So sind natürlich die Kosten klassischer Arzt- und Zahnarztbehandlungen absetzbar, aber auch kosmetische Maßnahmen und therapeutische Ansätze. Krankenhauskosten sind ebenso absetzbar wie alternative Behandlungsmethoden und Arzneimittel, außerdem auch krankheitsbedingte Fahrtkosten. Nicht zuletzt sind die Kosten für Kurmaßnahmen steuerlich relevant, außerdem gesundheitsbedingte Umbaumaßnahmen am Haus.
03.11.2011
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