Krank durch Allergien Welche Hilfe gibt es vom Finanzamt?

Allergien sind mittlerweile echte Volkskrankheiten. Und nicht nur Pollen und Gräser sind Allergiebringer, auch viele Möbel, Baustoffe oder Lebensmittel vertragen wir nicht mehr so wie früher. Wer mit Allergien zu kämpfen hat, muss oft mit hohen Extrakosten rechnen.
Denn spezielle Medikamente, eine neue Einrichtung oder eine allergikerfreundliche Ernährung belasten das Budget. Gut zu wissen, dass es für diese Extrakosten wenigstens einen Zuschuss vom Finanzamt geben kann.

Zuschuss vom Finanzamt möglich?

Grundsätzlich sind alle Ausgaben, die zur Heilung oder Linderung einer Allergie anfallen, als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzbar – wichtig zu wissen: Die Kosten werden erst anerkannt, wenn eine einkommens- und familienstandsabhängige Selbstbeteiligung angerechnet wurde. Nach Abzug dieser Selbstbeteiligung sind dann aber die Kosten für ärztliche Behandlungen, medizinische Anwendungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Kuren steuerlich absetzbar. Nicht absetzbar sind dagegen Aufwendungen für besondere Lebensmittel, zum Beispiel für Vollwertkost, die das Leiden lindern helfen.

Neue Möbel mit Steuervorteil?

Auch wenn grundsätzlich die Anschaffung neuer Möbel für Allergiker keinen Steuerbonus bringt, so können die Kosten für ein allergikerfreundliches Bettsystem sehr wohl absetzbar sein. Allergiker benötigen in aller Regel ja spezielles Bettzeug und auch besondere Matratzen, wenn sie nachts entspannt schlafen wollen. Die Kosten dafür sind steuerlich absetzbar, wie der Bundesfinanzhof (AZ: III B 178/06) entschieden hat. Allerdings muss die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung von einem Amtsarzt per Attest bestätigt werden, ansonsten darf das Finanzamt die Anerkennung der Kosten verweigern.

Allergiebedingte Umzugskosten absetzbar?

Umzugskosten können als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein, wenn der Umzug durch Allergien unumgänglich ist. Ein solcher Fall wurde bereits 1990 vom Finanzgericht München (nachzulesen in EFG 1991, Seite 26) entschieden. In dem Fall war der Umzug durch die Allergie notwendig geworden, und durch ein Attest war auch die lindernde Wirkung einer neuen, allergikerfreundlichen Wohnung nachgewiesen worden. Und so konnte der Betroffene alle Kosten absetzen, die mit dem Umzug verbunden waren, wie etwa die Kosten der Spedition oder die Anschlusskosten für die Einbauküche. Steuerlich nicht absetzbar waren dagegen die Kosten, für die es einen Gegenwert gab, also beispielsweise neue Möbel. Grundsätzlich gilt, dass alle Kosten nicht absetzbar sind, für die man einen Gegenwert erhält – unabhängig davon, ob die entsprechende Maßnahme der Allergie hilft oder nicht. Lassen Allergiker also den Teppich rausreißen und durch Parkett ersetzen, so sehen die Finanzrichter darin in aller Regel eine Steigerung der Wohnqualität und weniger eine allergielindernde Maßnahme – und weil die gestiegene Wohnqualität einen Gegenwert darstellt, sind die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Letzter Ausweg steuerlich absetzbar

Eine Maßnahme zur Linderung einer Allergie, insbesondere einer Pollenallergie, kann sein, dass man ganz einfach die Ursache des Übels beseitigt. Eine Familie konnte vor Gericht die Kosten für das Fällen von 67 Birken auf dem Grundstück steuerlich erfolgreich geltend machen – immerhin 7.700 Euro. In dem Fall litt die Tochter an allergischem Asthma-Bronchiale und nachgewiesener Birkenpollenallergie. Verschiedene Therapiemaßnahmen blieben erfolglos, die Birken auf dem Grundstück verschlimmerten die Allergie immer wieder. Und so hatten die Finanzrichter ein Einsehen und gaben der Familie Recht, nachdem das Finanzamt sich geweigert hatte, die Kosten anzuerkennen.

26.01.2020

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Modell-Foto: colourbox.com