Donnerstag, 23.02.2012 14:06 Uhr

Ihre Rechte bei Urlaubs-Mängeln

Albtraum-Urlaub – was tun?

Ungenießbares Essen, ständiger Lärm, dreckige Zimmer, versiffte Betten – die Liste möglicher Urlaubsmängel ist so lang, wie der Stress vor Ort nervig ist. Und natürlich müssen Sie als Urlauber nichts hinnehmen, was sich im Urlaub vor Ort wirklich als echter Mangel herausstellt.
Ihre Rechte bei Urlaubs-Mängeln Albtraum-Urlaub – was tun?
Am Ende steht nach einem verpatzten Urlaub die Frage: Kann ich für den Albtraum Schadensersatz bekommen. Ja, lautet die Antwort, wenn Sie sich an bestimmte Spielregeln halten.

Im Urlaub reklamieren

Was immer Sie stört: Sie sollten bereits im Urlaub bei der Reiseleitung vorstellig werden und den Mangel rügen. Schildern Sie dabei die aufgetretenen Probleme und Ärgernisse ganz genau und verlangen Sie sofortige Abhilfe. Nehmen Sie einen unabhängigen Zeugen (z. B. einen anderen Urlauber) mit, und lassen Sie sich Ihre Beschwerde schriftlich protokollieren. Will der Verantwortliche vor Ort das nicht, bitten Sie Freunde oder Verwandte zu Hause, ein Einschreiben mit den Mängeln an den Veranstalter und in Kopie auch an die Reiseleitung vor Ort zu senden.

Beweise sammeln

Um später Ansprüche notfalls auch vor Gericht beweisen zu können, sollten Sie Fotos machen oder die Ärgernisse mit Videoaufnahmen dokumentieren. Es schadet sicherlich auch nichts, "mobile Beweise" wie eine schimmelige Tapete in eine kleine Plastiktüte zu packen und mit nach Hause zu nehmen. Auch beim Sammeln der Beweise kann ein Zeuge hilfreich sein.

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Kündigung des Reisevertrags

Bleibt der Reiseveranstalter vor Ort untätig und schafft z. B. nicht durch einen Zimmer- oder Hotelwechsel Abhilfe, können Sie in bestimmten Fällen den Reisevertrag kündigen. Das heißt: Sie können Ihre Heimreise dann selbst organisieren bzw. in eine selbstgewählte Unterkunft umziehen. Die Kosten dafür müssen Sie übernehmen, bekommen aber im Gegenzug Ihren Reisepreis erstattet und können Zusatzkosten ggf. als Schadensersatz geltend machen. Aber Vorsicht: Eine Kündigung ist nur dann möglich, wenn der Mangel sehr einschneidend oder die Fortsetzung der gebuchten Reise unzumutbar ist. Und wann das der Fall ist, wird von den Gerichten (und dort wird der Fall aller Voraussicht nach landen) sehr unterschiedlich bewertet. Deshalb sollte eine Kündigung immer nur der letzte Ausweg sein.
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Nach dem Urlaub

Welche Ansprüche Sie auch immer nach dem Urlaub geltend machen wollen: Sie müssen sie nach 1 Monat beim Reiseveranstalter angemeldet haben – am besten per Einschreiben mit Rückschein. In dem Schreiben müssen Sie klar machen, was genau der Mangel war. Pauschale Beschwerden wie "Essen war schlecht" werden zu nichts führen, Sie müssen schon belegen, aus welchen Gründen Sie das Essen eben als mangelhaft ansahen. Belegen Sie Ihre Behauptungen mit Beweisen in Form der Fotos, Videos oder Zeugenaussagen. Wenn der Reiseveranstalter einen Gutschein als Ersatz anbietet, müssen Sie das natürlich nicht akzeptieren – Sie haben Anspruch auf einen Schadensersatz in Bargeld.

Lenkt der Veranstalter nicht ein, müssen Sie klagen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Gerade bei Kündigungen des Vertrages ist das immer mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden, denn wenn der Richter die Kündigung als unbegründet ansieht, dann gibt es kein Geld vom Veranstalter, und Sie zahlen obendrauf noch die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Schon deshalb ist es – sowohl vor Ort wie auch zu Hause – immer sinnvoll, wenn Sie den ...

... gesunden Menschenverstand einschalten

Viele Reklamationen könnte man sich sparen, wenn schon bei der Buchung an mögliche Probleme gedacht wird. 1 Woche Mallorca für 199 Euro? Bei einer solchen Reise (zumal in der Hauptsaison) ist Ärger vorprogrammiert, wenn die Erwartungen zu hoch gesteckt werden. Mehr als eine gute Pension kann bei einer solchen Reise nicht drin sein. Und auch die Katalogsprache ist oft eindeutiger als es beim 1. Lesen scheint: Wenn das Hotel nur 5 Minuten vom Flughafen entfernt liegt, dürften Beschwerden wegen Fluglärm kaum eine Chance haben. Hier finden Sie eine Übersetzungshilfe für die Geheimsprache der Reisekataloge. Und in vielen anderen Fällen kann es sinnvoll sein, einmal den deutschen Perfektionismus auszuschalten und Fünfe gerade sein zu lassen. Nicht jedes kleine Ärgernis muss moniert werden! Denn tagelanges Aufregen und Nachtelefonieren steht in keinem Verhältnis zu 20 Euro oder 30 Euro, die es vielleicht später als Schadensersatz gibt.
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Foto: sculpies - Fotolia.com
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