Donnerstag, 23.02.2012 14:09 Uhr

Die Timesharing-Falle im Urlaub

Jedes Jahr der gleiche Nepp!

Auch in der kommenden Sommersaison 2012 werden sie wieder in allen Touristen-Hochburgen zu finden sein: die unseriösen und teilweise fast schon kriminellen Drahtzieher von Timesharing-Angeboten. Die Idee dahinter: Sie kaufen sich einen Urlaub auf Lebenszeit.
Die Timesharing-Falle im Urlaub Jedes Jahr der gleiche Nepp!
Der Inhalt der Verträge ist fast immer gleich: Gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr sollen Sie ein Wohnrecht bekommen, mit dem sie über Jahre oder Jahrzehnte kostenlos Urlaub in verschiedenen Hotels und Ferienanlagen machen können. Die Höhe der einmaligen Gebühr schwankt zwischen einigen 1.000 Euro bis zu mehreren 10.000 Euro. Ihr Wohnrecht soll dafür aber sogar verkäuflich oder tauschbar sein, wenn Sie vom Urlaubsort die Nase voll haben und es Sie in den Ferien woanders hinzieht – so zumindest lauten die Versprechen der Verkäufer. Fällig wird dann pro Urlaub nur noch eine Bearbeitungsgebühr – und fertig soll Ihr Traum vom günstigen Urlaub auf Lebenszeit sein.

Günstiger Urlaub auf Lebenszeit? Eine Illusion!

Die Wirklichkeit sieht aber ganz anders aus: Denn die Wohnrechte sind in der Regel überteuert. Wenn Sie das Geld anlegen, statt in diese dubiosen Projekte zu investieren, können Sie meistens schon von den Zinsen den nächsten Urlaub zahlen. Dazu kommt, dass Sie die einmal gekauften Wohnrechte wahrscheinlich nie wieder verkaufen können – denn den versprochenen Zweitmarkt mit Interessenten gibt es einfach nicht.

Ihr gutes Recht

Wenn Sie sich zur Unterschrift haben überreden lassen, können Sie den Vertrag eigentlich innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das Problem: Oft werden die Verträge zurückdatiert, um Ihre Widerrufsfrist zu verkürzen, oder die gesetzlichen Regelungen werden mit kleinen Tricks umgangen, und Sie kommen aus dem Vertrag nicht mehr heraus. Deshalb gilt: Unterschreiben Sie niemals aus der Urlaubslaune heraus einen Timesharing- Vertrag. Lassen Sie sich vorher immer von einem Experten beraten – Ansprechpartner finden Sie z. B. beim Bundesverband Teilzeitwohnrechte im Internet unter www.dbtw.de.
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Die "Hände-weg-Checkliste" für Timesharing-Angebote

Wenn einer der folgenden Punkte auf Ihr Timesharing-Angebot oder Ihren Vertragspartner zutrifft, dann raten wir: Hände weg von diesem Angebot!
  • Sie wurden vor dem Beratungsgespräch auf der Straße angesprochen.
  • Ihnen wurde ein Gewinn versprochen.
  • Ihre Fragen zu den Vertragsunterlagen bleiben unbeantwortet.
  • Sie sollen sofort eine Anzahlung leisten, was nicht erlaubt ist.
  • Ihr Vertrag soll zurückdatiert werden, um die Widerrufsfrist auszuhebeln.
  • Ihr Vertrag läuft weniger als 36 Monate, um Ihre gesetzlichen Ansprüche zu umgehen, die erst ab 36 Monaten Laufzeit Anwendung finden.
  • Sie sollen illegale Tricks für die Finanzierung der Anteile anwenden, indem Sie z. B. fingierte Arztrechnungen bei Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung einreichen sollen.
  • Sie können sich das Ganze nicht noch einmal in Ruhe überlegen.
  • Ihr Angebot gilt angeblich nur heute, um Sie zur Eile anzutreiben.
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28.01.2012
Foto: mestmedia
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