Freitag, 18.05.2012 18:37 Uhr
Im Fokus:

Schnelle Lösungen für finanzielle Notfälle

Was tun, wenn?

Es gibt Situationen im Leben, da geht es drunter und drüber – auch in finanzieller Hinsicht. Bei solchen finanziellen Notfällen ist schnelle Hilfe gefragt – und in der Regel auch notwendig. Hier erfahren Sie, wie Sie solche Situationen einfach meistern und mit möglichst kleinem Schaden herauskommen.
Schnelle Lösungen für finanzielle Notfälle Was tun, wenn?

„Ich glaube, der Geldautomaten war manipuliert“

Geldautomaten werden immer häufiger das Ziel dreister Betrüger. So werden entweder auf die Tastatur oder auf den Kartenschlitz Zusatzgeräte geklebt, mit denen die Täter Ihre Kartendaten und sogar die Geheimzahlen ausspionieren können. Und es werden kleine Kameras installiert, die Sie beim Eintippen der Geheimzahl filmen – so kommen die Diebe an Ihre persönliche Geheimzahl. Mit einer nachgemachten Karte und der ausgespähten Geheimzahl geht’s dann an Ihr Geld. Und mussten diese Zusatzgeräte früher von den Betrügern wieder abgebaut werden (und damit bestand natürlich die Gefahr, auf frischer Tat erwischt zu werden), so werden die Daten heute per Funk in ein Auto vor der Bank übertragen: Verbrechen – leider ganz einfach und für Sie schwer zu enttarnen.

Tipp:
Wenn Sie das Gefühl haben, bereits in eine Falle getappt zu sein, gibt es nur eines: Rufen Sie sofort die Polizei, informieren Sie die Bankmitarbeiter und lassen Sie Ihre Karte unverzüglich sperren.

„Mir ist gekündigt worden“

Ihnen ist gekündigt worden? Das oberste Gebot lautet jetzt: Ruhe bewahren! Gehen Sie nicht einfach nur zur Agentur für Arbeit und melden Sie sich arbeitslos. Nehmen Sie eine Kündigung nicht einfach hin wie ein unabwendbares Ereignis, sondern gehen Sie dagegen vor. Bei einer Vielzahl von Kündigungsfällen können Sie durchaus mit Aussicht auf Erfolg gegen die Kündigung vorgehen. Tipp: Lassen Sie sich niemals von Ihrem Arbeitgeber überrumpeln und unterschreiben Sie nicht voreilig einen Aufhebungsvertrag. Damit zementieren Sie den Verlust des Arbeitsplatzes. Lassen Sie sich vor einem solchen Schritt immer kompetent von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Und nutzen Sie unsere Checkliste zum Thema „Kündigung im Job: So überprüfen Sie die Rechtmäßigkeit“, die Sie hier herunterladen können.
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„Ich bin krank und muss meinen Urlaub absagen“

Wenn Sie kurzfristig die Reise absagen müssen, fallen Stornogebühren an. Am besten ist es, wenn Sie bei der Buchung bereits eine Rücktrittsversicherung abschließen oder aber mit Kreditkarte bezahlen, wenn bei der Karte eine Versicherung inbegriffen ist. Ohne Reiserücktrittsversicherung bleiben Sie auf den Stornokosten sitzen, und die können bei einer kurzfristigen Absage bis zu 100 % des Reisepreises ausmachen.

Tipp:
Reagieren Sie schnell und stornieren Sie die Reise, wenn Sie sie definitiv nicht antreten können. Je länger Sie warten, umso höher fallen die Stornokosten aus – und Ihre Reiserücktrittsversicherung mäkelt eventuell rum und kürzt die Erstattung, wenn Sie zu lange warten.

„Ich habe eine falsche Geld-Entscheidung getroffen?“

Haben Sie Geld falsch angelegt? Eine Versicherung abgeschlossen, die Sie nicht brauchen? Oder eine Anschaffung getätigt, die Sie jetzt bereuen? Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, kommen Sie da nicht einfach wieder raus – es sei denn, Sie haben ein gesetzliches oder vertraglich fixiertes Widerrufsrecht. Ob das der Fall ist, können Ihnen am ehesten Juristen und Verbraucherschützer beantworten – suchen Sie also dort schnellstmöglich Rat!

Tipp: Gerade bei langjährigen Beziehungen hilft auch die direkte Ansprache. Sind Sie seit Jahren Kunde bei einer Bank, bitten Sie, den Vertrag nicht intern weiterzugeben und ihn ggf. gleich aufzuheben – bei langjährigen Geschäftsbeziehungen wird man Ihnen auf diesem „kleinen Dienstweg“ sicherlich entgegenkommen. Außerdem hilft Ihnen unsere Checkliste, mit der sich Gauner leicht entlarven lassen – jetzt herunterladen.
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„Freunde bitten mich um Geld“

Auch die Not anderer kann eine Notsituation für Sie sein, denn Geld ist ein Zankthema – vor allem, wenn es ver- oder geliehen wird. Wenn Sie Geld verleihen, ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Geld-Leiher ein absolutes Muss. Lassen Sie sich beim Notar beraten und seien Sie nicht so blauäugig zu glauben, Sie würden sich bei einem Streit gütlich einigen. Schaffen Sie stattdessen klare Spielregeln: Dazu gehört ein fester Termin, bis wann das Geld zurückzuzahlen ist. Auch die Höhe der eventuell fälligen Zinsen sollte klipp und klar im Vertrag geregelt sein. Und regeln Sie auch, welche Konsequenzen anstehen, wenn das Geld nicht wie ursprünglich vorgesehen zurückgezahlt wird.

Tipp: Wer sich Geld von Ihnen leihen will, wird Ihnen in der Regel erzählen, warum. Trotzdem gibt ein gewährtes Darlehen Ihnen als Geld-Verleiher nicht das Recht, über den Lebensstil Ihres Freundes zu urteilen. Sparen Sie sich also Kommentare wie „Das muss doch bei deiner finanziellen Lage nun wirklich nicht sein“, sondern überlegen Sie vorher, ob Sie mit Ihrem Darlehen helfen wollen oder nicht. Haben Sie sich dafür entschieden, sind Sie ein Geschäftspartner des anderen und nicht sein finanzieller Aufpasser.

„Meine Brieftasche und mein Handy wurden gestohlen“

Oft hängt ja das halbe Leben an der Brieftasche und noch mehr am Handy, wenn die als Smartphones kleine Alleskönner sind. Grundsätzlich sollten Sie bei einem Diebstahl oder einem sonstigen Verlust schnell aktiv werden und alle Dokumente sperren, die für den Dieb oder Finder Geld wert sind: dazu gehören vor allem Maestro- und Kreditkarten. Aber auch andere Karten wie Bonus-Karten oder Service-Karten (ADAC) können missbraucht werden – deshalb unbedingt sperren!

Tipp: Oft wird bei den Handys zwar daran gedacht, die Karte zu sperren, aber die Geräte selbst haben so viele Programme geladen, dass auch mit gesperrter Karte Schindluder getrieben werden kann. Sperren Sie z. B. Ihren Facebook-Account, damit niemand Ihre persönlichen Daten einsehen kann. Ändern Sie auch Ihre Zugangsdaten für das Online-Banking, wenn Sie das über das Handy genutzt haben, damit die eventuell gespeicherten oder wiederhergestellten Daten nichts mehr wert sind. Außerdem sollten Sie sich unsere Checkliste „Verlust der Brieftasche: So begrenzen Sie den Schaden!“ herunterladen, die im Notfall eine gute Stütze ist.

„Bei mir ist eingebrochen worden!“

Es ist der Albtraum eines jeden Haus- oder Wohnungsbesitzers. Man kommt nach Hause und findet das Zuhause aufgebrochen, durchwühlt, vielleicht sogar verwüstet vor. Und vor allem sind jede Menge Dinge gestohlen. Laptop, Fernseher, Kamera, Bargeld, Schmuck und unersetzbare Erinnerungsstücke. Wenn der materielle Schaden festgestellt und der erste Schock überwunden ist, müssen Sie nach einem Einbruch vor allem die Ruhe bewahren und einige Verhaltensregeln einhalten, um den Schutz durch Ihre Hausratversicherung nicht zu gefährden.

Tipp: Grundsätzlich sind Sie nach einem Einbruchsdiebstahl verpflichtet …
  • den Schaden unverzüglich bei der Polizei zu melden,
  • den Schaden sofort beim Versicherer zu melden,
  • unverzüglich eine Liste über die gestohlenen und/oder beschädigten Gegenstände (die so genannte Stehlgutliste) für Polizei und Versicherer zu fertigen,
  • den Schaden so gering wie möglich zu halten (z. B. Scheck- und Kreditkarten sofort sperren lassen),
  • dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Ermittlung und Bewertung des Schadens zu geben (Aufklärungspflicht),
  • an der Ermittlung des Schadens mitzuwirken und z. B. der Polizei wie auch dem Versicherer oder seinem Regulierer Zutritt zum Schadensort zu gewähren.

Beherzigen Sie diese Tipps als ToDo-Liste im Notfall!
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04.05.2012
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Foto: Stefan Redel – fotolia.com
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