Was Sie selbst unbedingt regeln müssen Absichern statt vererben

Wenn wir an unseren eigenen Tod denken, steht oft die Frage nach dem Erbe an erster Stelle: Wie soll es geregelt, wer muss bedacht, wer ggf. ignoriert oder enterbt werden? Nur wenige Menschen denken aber auch an sich selbst und an den Fall, dass ihnen etwas zustoßen kann, ohne dass sie sterben. Was ist dann zu klären?

Vollmachten erteilen - Wünsche fixieren

Oft kann niemand Ihre Wünsche für die Zeit unmittelbar nach Ihrem Tod erfüllen, weil niemand berechtigt ist – wenn (noch) kein Erbschein ausgestellt wurde, fehlt es meistens an der Legitimierung. Für diesen Fall kann es sinnvoll sein, Vollmachten auszustellen, mit denen Sie einem bestimmten Menschen die Möglichkeit geben, sich um die Dinge zu kümmern, die Ihnen am Herzen liegen. Sie können Vollmachten so begrenzen und beschränken, dass sie nur für den Fall Ihres Todes gelten. So können Sie sicher sein, dass Vollmachten zuvor nicht missbraucht werden. Vollmachten gibt es für diese Bereiche:
  • Bankvollmacht: So kann sich jemand um Ihre Bankgeschäfte kümmern, wenn Sie dazu nicht (mehr) in der Lage sein sollten.
  • Postvollmacht: Damit stellen Sie sicher, dass wichtige Poststücke auch abgeholt bzw. entgegengenommen werden können. 
  • Vollmacht für Unverheiratete: Gerade Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, haben wenig Möglichkeiten, bei einem Todesfall zum Beispiel auf das Konto des Partners zuzugreifen - diese Vollmacht ermöglicht das. 

Eine Generalvollmacht setzt dagegen schon sehr viel Vertrauen voraus - eine solche Vollmacht zu erteilen, sollte gut überlegt sein. Sinnvoll ist dagegen vor allem für Eltern mit noch nicht volljährigen Kindern eine Sorgerechtsverfügung. Mit ihr bestimmen Sie darüber, wer sich nach Ihrem Tod bzw. dem Tod beider Eltern um die Kinder kümmern soll. 

An alle Eventualitäten denken

Schon vor dem Tod kann der Fall eintreten, dass wir uns nicht mehr um alle persönlichen Belange kümmern können. Auch für einen solchen Fall ist es sinnvoll vorzusorgen. Das geschieht zum einen durch eine Vorsorgevollmacht, in der genau geregelt wird, um welche Belange sich der Bevollmächtigte kümmern soll. Sinnvoll ist auch eine Patientenverfügung. Mit ihr legen Sie eine persönliche Handlungsanweisung für den Arzt für den Fall fest, dass Sie keine Entscheidungen mehr treffen können. So können Sie zum Beispiel regeln, dass Sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen.

Beachten Sie unbedingt, dass Ihr Ehegatte wie auch Ihr nichtehelicher Partner nicht automatisch Entscheidungen darüber treffen darf, ob Sie medizinisch weiterbehandelt werden oder was mit Ihrem Vermögen geschieht, wenn Sie nicht mehr entscheiden können. Sie müssen sie ebenfalls bevollmächtigen – nutzen Sie dafür ebenfalls die Muster.

Die Bestattung klären

So wenig man sich mit dem Tod beschäftigen mag, so stark ist doch die Angst ausgeprägt, dass sich wegen der hohen Kosten (im Schnitt 4.500 Euro) niemand die Mühe gibt, für eine würdevolle Bestattung zu sorgen. Andere haben Angst, dass ihre eigenen Wünsche wegen der Kosten nicht berücksichtigt werden. Und wieder andere möchten der Familie oder den Kindern mit den Beerdigungskosten nicht zur Last fallen, vor allem deshalb, weil der Staat keinerlei Unterstützung mehr bietet. Sinnvoll ist dann eine Sterbegeldversicherung. Sie sorgt dafür, dass genug Geld für eine würdevolle Beerdigung nach Ihren Wünschen zur Verfügung steht. Auf Wunsch kann gleich auch eine Vereinbarung mit einem Bestatter abgeschlossen werden, die Ablauf, Umfang und persönliche Wünsche für die Bestattung festgelegt. 

Denken Sie an sich: Die Übersicht

  • Vollmachten erteilen: Denken Sie daran, dass Vollmachten absolute Vertrauenssache sind. Erteilen Sie Vollmachten deshalb nur an Menschen, denen Sie absolut vertrauen. Vollmachten sollten übrigens so hinterlegt werden, dass sie auch schnell gefunden werden, am besten an einem Ort, zu dem alle Beteiligten Zugang haben.
  • Konflikte vermeiden: So alt das Klischee auch sein mag, aber nahestehende Menschen haben ggf. als Erben ein Interesse daran, dass eine lebenserhaltende Behandlung unterlassen wird. Vielleicht haben sie als Versorgungsempfänger aber auch ein Interesse daran, dass Sie weiterleben, weil dann die monatliche Rente gesichert ist. Bringen Sie deshalb niemanden in einen möglichen Konflikt. Regeln Sie notwendige Entscheidungen selbst mit einer Patientenverfügung, oder trennen Sie finanzielle und gesundheitliche Entscheidungen, indem Sie einen erbrechtlich Unbeteiligten entscheiden lassen, was ärztlich mit Ihnen geschehen soll.
  • Informieren: Vollmachten sind nur dann sinnvoll, wenn der Bevollmächtigte auch davon weiß, dass er ggf. für Sie Entscheidungen treffen muss. Teilen Sie ihm oder ihr also mit, dass eine Bevollmächtigung vorliegt.
  • Vorsorge rechtzeitig treffen: Klären Sie finanzielle Fragen rund um Ihre Beerdigung rechtzeitig. In den späten 60ern an die Finanzierung der eigenen Bestattung zu denken, ist definitiv zu spät, wenn nur wenig Vermögen vorhanden ist.

16.02.2020

Nach Oben
<< Zurück
Modell-Foto: colourbox.com