Elterngeld: Wann, wo und wie beantragen?
Antworten und Fragen zum Elterngeld
Wie kann ich das Elterngeld berechnen? Wo kann ich Elterngeld beantragen? Und wann muss ich es beantragen? Was muss ich bei der Beantragung von Elterngeld wissen? Und welche Formulare sind wichtig, wenn ich Elterngeld beantragen will? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.
Nutzen Sie außerdem unsere umfangreichen Services:
Wir haben hier alle Formulare für Ihren Elterngeldantrag zusammengestellt, Sie können hier unseren
Elterngeldrechner nutzen, um Ihren Elterngeldanspruch nach der Rechtslage 2011 auszurechnen und Sie bekommen hier unseren
Ratgeber Elterngeld aktuell kostenlos zum Download angeboten.
Wer kann einen Antrag auf Elterngeld stellen?
Grundsätzlich können Sie einen Antrag auf Elterngeld stellen, wenn Sie
- einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- mit dem Kind in einem Haushalt leben,
- das Kind selbst betreuen und erziehen und
- maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten, während Sie das Kind betreuen.
Einen Antrag auf Elterngeld können auch Adoptiveltern stellen – und zwar nach Aufnahme des Adoptivkindes in den Haushalt für bis zu 14 Monate – und das bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Adoptivkindes. Einen Antrag auf Elterngeld können auch Verwandte bis zum 3. Grad stellen, wenn sie die Kinder betreuen, deren Eltern wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder gar Tod ihre Kinder nicht selbst betreuen können.
Elterngeld beantragen: Was muss ich beachten?
Wenn Sie Elterngeld beantragen wollen, denken Sie frühzeitig daran, dass es bei der Höhe des Elterngeldes auf Ihr Nettoeinkommen der letzten 12 Monate ankommt. Sie haben die Möglichkeit, durch eine geschickte Wahl der Steuerklasse Ihr Einkommen deutlich zu erhöhen – und damit auch Ihren Elterngeldanspruch.
Mehr dazu in unserem kostenlosen Ratgeber Elterngeld aktuell. Planen Sie auch mit ein, dass für das Elterngeld indirekt Steuern fällig werden. Natürlich erhalten Sie das Elterngeld steuerfrei, ABER es unterliegt dem Progressions-vorbehalt und das heißt, es erhöht die Steuerlast für das übrige Einkommen – bei einer Zusammenveranlagung auch das des Ehegatten, der während der Elternzeit arbeitet.
Elterngeld: wann beantragen?
Wenn es um die Frage geht, wann Sie das Elterngeld beantragen sollten, kann es nur eine Antwort geben: Elterngeld beantragen Sie am besten möglichst frühzeitig – im Idealfall 2 bis 4 Monate vor der Geburt. Sie haben dann genug Zeit, alle Unterlagen zusammen zu suchen und der Elterngeldstelle vorzulegen.
Elterngeld: wo beantragen?
Viele Eltern fragen sich, wo sie Elterngeld beantragen – keine leichte Frage! Zwar ist das Elterngeld eine Leistung des Bundes, wo Sie es beantragen müssen, hängt aber von den Ländern und deren Organisation ab. In der Regel sind die Gemeinden und Bürgermeisterämter zuständig, wenn es darum geht, Elterngeld zu beantragen. Die einzelnen Adressen und Ansprechpartner
finden Sie hier auf dieser Seite.
Formulare für den Elterngeld-Antrag: Wo bekomme ich Sie?
Formulare für Ihren Antrag auf Elterngeld bekommen
Sie bei uns kostenlos. Hier haben wir alle Formulare für Sie zusammengestellt – nach Bundesländern geordnet. Bedenken Sie, dass die Formulare für Elterngeld-Anträge in jedem Bundesland unterschiedlich sind. Suchen Sie also die Formulare für Ihren Elterngeld-Antrag heraus, die zu Ihrem Bundesland gehören!
Wie lange gibt es Elterngeld?
Das Elterngeld wird grundsätzlich für das erste Lebensjahr des Kindes 12 Monate lang gezahlt. Wie lange Sie Elterngeld erhalten, hängt aber auch von anderen Faktoren ab. Sie können z. B. die 2 Vätermonate in Anspruch nehmen, wenn Sie Elterngeld beantragen, d.h., Ihr Partner gibt seine Erwerbstätigkeit auf oder reduziert sie auf maximal 30 Stunden in der Woche und betreut das Kind ebenfalls. Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt auch davon ab, ob Sie alleinerziehend sind. Als Alleinerziehende können Sie das Elterngeld ausnahmsweise für 14 Monate beantragen, wenn Ihnen ein Gericht das Sorgerecht (auch vorläufig) übertragen hat und der andere Elternteil nicht mit Ihnen unter einem Dach wohnt. Wie lange Sie Elterngeld bekommen, kann sich auch danach richten, ob die Betreuung durch den anderen Elternteil unmöglich ist. Eine solche Unmöglichkeit bei der Beantragung von Elterngeld liegt z. B. bei einer schweren Krankheit des Partners vor, aber auch bei einer Schwerbehinderung oder beim Tod. Und wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt zuletzt auch davon ab, ob Sie die Verlängerungsoption ziehen, wenn Sie Elterngeld beantragen. Das Elterngeld lässt sich auf Wunsch auch auf 24 Monate bzw. mit Vätermonaten sogar auf 28 Monate strecken – allerdings bei gleichem Gesamtbudget, Sie erhalten also nicht mehr Elterngeld, sondern verteilen es nur auf einen längeren Zeitraum.
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Elterngeld berechnen: Wie viel Elterngeld gibt es?
Wenn Sie das Elterngeld beantragen, gibt es eine grundsätzliche Regelung: Sie bekommen zwischen 65 und 67 % des „wegfallenden Nettolohns“, nach oben begrenzt auf 1.800 Euro im Monat, nach unten sind 300 Euro garantiert, auch wenn Sie vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet und kein Einkommen erzielt haben. Wie viel Elterngeld Sie nach Ihrem Antrag tatsächlich bekommen, können Sie individuell in unserem Elterngeldrechner ermitteln – nutzen Sie den Rechner, bevor Sie Elterngeld beantragen, um Ihre Ansprüche selbst zu ermitteln.
Hier klicken, um Elterngeld zu berechnen!
Antrag auf Elterngeld: Wo lauern Fallstricke?
Den größten Ärger handeln Sie sich beim Antrag auf Elterngeld ein, wenn Sie angeben, dass Sie in der Elternzeit neben dem Elterngeld-Bezug arbeiten wollen. Denn grundsätzlich sieht der Antrag auf Elterngeld vor, dass Sie Elterngeld auch dann bekommen können, wenn Sie neben der Kinderbetreuung arbeiten. Sie dürfen nur nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten – und zwar im Monatsdurchschnitt! Das heißt aber, dass Sie frei wählen können, wie Sie Ihre Arbeitszeit einteilen. Sie können im Antrag auf Elterngeld auch angeben, dass Sie 2 Wochen jeweils 45 Stunden arbeiten und die anderen beiden Wochen ganz frei nehmen – in diesem Fall kommen Sie auf 22,5 Wochenstunden (90 Stunden aus 2 Wochen durch 4 Wochen geteilt) und können trotzdem Elterngeld beantragen – wenn auch die Summe sicher durch das Einkommen gekürzt wird. 2 Ausnahmen sieht das Gesetz von der 30-Stunden-Regelung vor – beachten Sie das im Antrag auf Elterngeld: Absolvieren Sie eine Ausbildung, bekommen Sie auf jeden Fall unabhängig von der wöchentlichen Stundenzahl Elterngeld – das gilt auch für Tagesmütter, die nicht mehr als 5 Kinder in Tagespflege betreuen.
Tipp für Selbstständige
Auch sie dürfen natürlich nicht mehr als 30 Stunden in der Woche im Monatsschnitt arbeiten, wenn sie Elterngeld beantragen und den Elterngeldanspruch nicht verlieren wollen. Sie müssen die gearbeitete Stundenzahl allerdings nur in Zweifelsfällen nachweisen – die meisten Ämter akzeptieren, wenn sie im Antrag auf Elterngeld versichern, dass sie nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.
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