Freitag, 18.05.2012 18:04 Uhr
Im Fokus:

Elterngeld und Minijob

Das ist wichtig bei einem 400-Euro-Job

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elterngeld – auch wenn Sie einen Minijob ausüben. Allerdings gibt es einiges zu beachten, wenn Elterngeld bei einem Minijob beantragt wird. Wir haben alles zusammengestellt, was Sie zum Thema "Elterngeld und Minijob" wissen müssen.
Elterngeld und Minijob Das ist wichtig bei einem 400-Euro-Job
Der besondere Bonus, wenn Sie Elterngeld nach einem Minijob beantragen: Sie kommen in den Genuss eines erhöhten Fördersatzes beim Elterngeld. Wenn Sie 400 Euro aus einem Minijob verdienen, steigt Ihr Satz beim Elterngeld von 67 % auf fast 100 % – Sie erhalten nämlich 388 Euro Elterngeld und haben damit durch das Elterngeld tatsächlich ein fast genauso hohes Einkommen wie aus dem Minijob.

Tipp: Nutzen Sie jetzt unseren Elterngeldrechner, um für 2011 Ihren individuellen Elterngeldanspruch zu berechnen.

Minijob als Zweitjob: Gut fürs Elterngeld

In vielen Fällen ist der Minijob gar nicht der Hauptjob, sondern ein Zweitjob neben der eigentlichen Tätigkeit. Gut für Sie: Auch wenn der Minijob nur der Zweitjob ist, erhöht er das Elterngeld, denn der Minijob fließt voll in die Berechnung des Elterngeldes ein.

Beispiel: Sie arbeiten als Angestellter und haben ein für das Elterngeld maßgebliches Einkommen von 1.100 Euro. Ihr Elterngeldanspruch würde dann 737 Euro betragen. Mit einem Minijob steigt Ihr Einkommen auf 1.500 Euro – und Ihr Elterngeldanspruch auf 975 Euro. Zwar werden von den 400 Euro aus dem Minijob keine Werbungskosten mehr abgezogen, aber der Satz für das Elterngeld liegt dann über dem Gesamteinkommen, berechnet bei 65 %.

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Minijob und Elterngeld-Bezug: Das müssen Sie wissen

Grundsätzlich gilt: Ihr Elterngeldanspruch sinkt, wenn Sie Elterngeld beziehen und nebenbei arbeiten – das gilt auch bei einem Minijob. Sie erhalten dann als Elterngeld nicht mehr 65 bis 67 % dessen, was Sie vor der Geburt verdient haben – sondern als Elterngeld nur bis zu 67 % der Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt, z. B. durch einen Minijob. Haben Sie vor der Geburt also 1.400 Euro Einkommen gehabt, das für das Elterngeld maßgeblich ist und nehmen Sie nach der Geburt einen Minijob an, reduziert das Ihr Elterngeld: Ohne Minijob bekämen Sie 909 Euro Elterngeld, mit Minijob sind es 67 % von 1.000 Euro, also 670 Euro Elterngeld.

Tipp: Laden Sie jetzt kostenlos unseren Ratgeber Elterngeld aktuell herunter, in dem Sie alles rund ums Thema Elterngeld nachlesen können: Optimieren Sie Ihren Elterngeldanspruch jetzt!

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Minijob vor und nach der Geburt: Wie viel Elterngeld gibt es?

Wenn Sie vor und nach der Geburt einen Minijob ausüben, ändert sich an Ihrem Einkommen aus dem Minijob nichts. Elterngeld erhalten Sie dann aber trotzdem, wenn Sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten – wovon bei einem 400-Euro-Job ja auszugehen ist. In diesem Fall erhalten Sie nämlich das Mindest-Elterngeld von 300 Euro, zuzüglich eventueller Zulagen zum Elterngeld für andere Kinder im Haushalt. Das zur Verfügung stehende Einkommen aus dem Elterngeld und dem Minijob verdoppelt sich also fast von 400 auf 700 Euro.
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