Freitag, 18.05.2012 18:04 Uhr
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Elterngeld

7 Tipps, wie Sie mehr bekommen!

Wenn Sie Elterngeld in Anspruch nehmen wollen, möchten Sie Ihren Anspruch natürlich optimieren und das Maximum an Elterngeld herausholen. Damit das klappt, müssen Sie sich rechtzeitig Gedanken machen und einige Maßnahmen in die Wege leiten. Die besten Tipps finden Sie hier.
Elterngeld 7 Tipps, wie Sie mehr bekommen!

1. Steuerklassen rechtzeitig wechseln

Die Höhe Ihres Elterngeldes hängt vom Nettoeinkommen der letzten 12 Monate ab – und das wiederum wird auch durch die Steuerklasse bestimmt. Das bedeutet: Durch einen Steuerklassenwechsel von V oder IV zu III erhöhen Sie Ihr Nettogehalt deutlich – und damit auch Ihr Elterngeld. Dieser kleine Trick ist nach Meinung des Bundessozialgerichts (AZ: B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R) erlaubt, auch wenn er von den Elterngeldstellen nicht gern gesehen wird. Denken Sie jedoch daran, dass das Einkommen über einen Zeitraum von 12 Monaten berücksichtigt wird – der Steuerklassenwechsel beim Elterngeld-Antrag sollte also möglichst früh vollzogen werden.

2. Clever planen!

Wenn Eltern ihre Kinder sehr schnell hintereinander bekommen, können Sie in den Genuss einer ganz besonderen Verlängerung des Elterngeldes kommen. Wird nämlich das 2. Kind unmittelbar nach Auslaufen des Elterngeldbezugs für das 1. Kind geboren, ist das Elterngeld für das 2. Kind genau so hoch wie für das „Erstkind“. Damit profitieren Eltern davon, dass bei der Elterngeldberechnung die Monate außer Betracht bleiben, in denen Elterngeld für ein anderes Kind bezogen wurde. So verschiebt sich der für die Einkommensberechnung relevante Zeitraum nach vorne – und damit genau in die Monate, in denen vor der Geburt des 1. Kindes Geld verdient wurde. Und dieses Einkommen bildet dann wie beim 1. Kind die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes. Ein weiterer Bonus: Das Elterngeld wird zusätzlich noch erhöht um den Geschwister-Bonus. So können zu dem Elterngeld von 1.800 Euro nochmals 180 Euro hinzukommen.

3. Mit einem Nebenjob zu mehr Elterngeld

Für die Berechnung des Elterngeldes zählt jedes Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Dazu gehören auch Zweitjobs, die als Mini-Job oder als Selbstständiger ausgeübt werden. Für die Mutter wird es in aller Regel keine Option sein, einen zusätzlichen Job aufzunehmen – aber wenn Väter planen, in Elternzeit zu gehen, kann ein Zweitjob auf Zeit das Elterngeld massiv erhöhen.

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4. Selbstständige: Steuervorauszahlungen senken lassen

Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld, allerdings wird das Elterngeld anders berechnet. Grundlage der Einkommensberechnung ist der im Steuerbescheid ermittelte Gewinn oder – falls der Steuerbescheid noch nicht vorliegt – der erzielte Umsatz abzgl. 20 %. Von diesem Gewinn werden dann noch die Steuervorauszahlungen im entsprechenden Zeitraum abgezogen. Das bedeutet auch: Kündigt sich ein Kind an, sollten Selbstständige sofort die Steuervorauszahlungen herabsetzen lassen – das erhöht den Gewinn und damit das Elterngeld.
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5. Betriebliche Altersvorsorge rechtzeitig aussetzen

Wer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für eine Zusatzrente spart, wird dafür bei der Elterngeld-Berechnung bestraft. Denn der Teil des Gehalts, der in die betriebliche Altersvorsorge fließt, zählt nicht als Einkommen bei der Elterngeldberechnung. Das hat das Bundessozialgericht (AZ: B 10 EG 9/08 R) entschieden und darauf hingewiesen, dass steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung des Elterngelds nicht berücksichtigt werden dürften. Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge seien aber steuerfrei und können damit nicht berücksichtigt werden. Bei einem Kinderwunsch sollten Eltern also darüber nachdenken, die Zusatzvorsorge auszusetzen, um das Elterngeld nicht unnötig zu schmälern.

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6. Einmalzahlungen umlegen lassen

Oft werden heute neben einem Fixgehalt variable Gehaltsbestandteile ausgezahlt, die erfolgs- oder umsatzabhängig sind. Solche Zahlungen werden zunächst bei der Bemessung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Das allerdings störte das Bundessozialgericht (AZ: B 10 EG 3/09), das mit der Entscheidung dafür gesorgt hat, dass variable Gehaltsbestandteile bei der Elterngeldberechnung mit einfließen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Provisionen und andere Gratifikationen bleiben jedoch grundsätzlich unberücksichtigt. Wenn möglich, sollten diese Einmalzahlungen arbeitsvertraglich zumindest für die Monate vor der Geburt auf das Gesamtgehalt umgelegt werden. So ergibt sich bei Ihnen ein höheres, regelmäßiges Netto-Einkommen, das dann entsprechend das Elterngeld erhöht.
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7. Job und Kind: Kein Geld verschenken

Wer neben dem Elterngeldbezug arbeiten will, muss genau planen. Denn grundsätzlich bekommen Sie Elterngeld auch dann, wenn Sie neben der Kinderbetreuung arbeiten. Sie dürfen nur nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten – und zwar im Monatsdurchschnitt! Das heißt aber, dass Sie frei wählen können, wie Sie Ihre Arbeitszeit einteilen. Sie können 2 Wochen jeweils 45 Stunden arbeiten und die anderen beiden Wochen ganz frei nehmen – in diesem Fall kommen Sie auf 22,5 Wochenstunden (90 Stunden aus 2 Wochen durch 4 Wochen geteilt) und können trotzdem Elterngeld beantragen. Übrigens: Sind Sie in der Ausbildung und bekommen Elterngeld, oder betreuen Sie neben dem eigenen Kind als Tagesmutter nicht mehr als 5 fremde Kinder, gilt die 30-Stunden-Regel für Sie nicht: Sie können dann unbegrenzt nebenbei arbeiten.
09.01.2012
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