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Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit im Minijob
Als Arbeitnehmer zahlen Sie bei einem Minijob auf 400-Euro-Basis keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge, denn die muss der Arbeitgeber bei einer geringfügigen Beschäftigung tragen.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, dass Sie die Beiträge des Arbeitgebers aufstocken – nämlich dann, wenn Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten wollen. Das bedeutet: Sie müssen die Arbeitgeberbeiträge für den Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit bis zur Höhe des normalen Beitragssatzes in der Rentenversicherung aufstocken. Aktuell liegt dieser Satz bei 19,9 %, so dass Sie im gewerblichen Bereich 4,9 Prozentpunkte aufstocken müssen, im privaten Bereich 14,9 Prozentpunkte.
Rentenversicherungsverzicht: Ihre Vorteile
Durch die Aufstockung sind Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und erwerben dadurch Leistungsansprüche, z. B. auf eine höhere Rente, auf Kuren oder auf Leistungen für den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Außerdem haben Sie dann einen unmittelbaren Anspruch auf die Förderung Ihrer Riester-Rente.
Was Sie bekommen
Sie erhalten hier kostenlos eine Vorlage, mit der Sie den Rentenversicherungsverzicht erklären können.
Unser besonderer Service: Die Vorlage erhalten Sie als Word-Vorlage, die Sie um einen eigenen Text ergänzen und dann speichern, drucken und versenden können.
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